Versicherungen: Gesetzliche Änderungen stehen bevor
Versicherungen müssen Verbrauchern mehr Rechte einräumen
Ab 2008 sollen die Versicherten mehr Rechte gegenüber den Versicherungen haben. Das sieht ein neues Gesetz vor. Vor allem bei Lebensversicherungen wird es gravierende Änderungen geben. Wer blickt schon durch, wenn jährlich wichtige Informationen zur eigenen
Lebensversicherung verschickt werden. Da ist die Rede von Überschussbeteiligung, Rückkaufswerten und stillen Reserven. Was die entsprechenden Werte konkret für den Versicherten bedeuten und wie sie zustande kommen, bleibt den meisten verborgen. Das soll sich nunmehr ändern. Ein neues Gesetz wird für mehr Transparenz sorgen - und das schon ab dem kommenden Jahr.
Überschussbeteiligung der Versicherungen mit klarer Berechnungsformel
Beispielsweise soll der Anspruch des Versicherten auf die Überschussbeteiligung gesetzlich festgeschrieben werden. Das Versicherungsunternehmen muss dabei seine Reserven und Kapitalanlagen offen legen. Konkret hat der Inhaber der Lebensversicherung Anspruch auf genau die Hälfte der stillen Reserven, die durch seine Beiträge geschaffen wurden. Wer bereits eine Lebensversicherung besitzt, bei dem gilt diese Regelung zumindest für die Restlaufzeit, so dass alle Versicherten tatsächlich von der Transparenz und der Verteilung profitieren können.
Rückkaufswert wird bei Lebensversicherungen eindeutig festgelegt
Mehr Transparenz soll es auch für den Fall geben, wenn der Versicherte seine
Versicherung bei Kündigung an das Versicherungsunternehmen zurückverkauft. Bislang ist das Zustandekommen des Rückkaufswerts weitgehend undurchsichtig. Für die Zukunft ist vorgesehen: Der Rückkaufswert wird nach dem Deckungskapital der Versicherung berechnet - unabhängig davon, ob der Vertrag nach regulärer Laufzeit oder vorzeitig beendet wurde. Der schwammige Begriff „Zeitwert der Versicherung“ dürfte damit der Vergangenheit angehören. Auch bei der Kündigung junger Verträge wird es Vorteile für die Versicherten geben: Dadurch, dass die Abschlusskosten auf fünf Jahre verteilt werden müssen, wird der Rückkaufswert zu Beginn der Vertragslaufzeit höher ausfallen.
(13.7.2007, gla)Versicherungen & Lebensversicherungen: Weitere Infos...
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