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Rürup-Basisrente: Die Voraussetzungen zur staatlichen Zertifizierung

Rürup-Rente: Welche Verträge zur Basisrente die staatliche Zertifizierung erhalten


Vor allem Selbstständige und Freiberufler mit einer relativ hohen Steuerbelastung nutzen die Rürup-Rente zur Altersvorsorge. Denn die Basisrente wird steuerlich gefördert. Dies gilt ab 2010 jedoch nur noch dann, wenn der Vertrag ein staatliches Zertifikat erhält. Jeder Basisrentenvertrag ist nach vorgegebenen Kriterien zu prüfen.

Ob die Beiträge zu einer Rürup-Rente als Sonderausgeben anerkannt werden, haben die Finanzämter bisher im Einzalfall entschieden. Das soll sich aber jetzt ändern: Mit dem Jahressteuergesetz 2009 hat der Gesetzgeber die staatliche Förderung der Rürup-Rente an die Zertifizierung des Vertrages geknüpft. Bis Ende 2010 müssen alle Verträge das staatliche Gütesiegel haben. Das Procedere findet zwischen den Anbietern der Rürup-Renten und den zuständigen staatlichen Stellen statt.

Basisrente: Welche Zertifizierungs-Kriterien sind wichtig?

Wie die Finanzaufsicht BaFin mitteilt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Rürup-Rente förderfähig ist: Zum einen darf die Rente frühestens nach dem 60. Geburtstag des Sparers ausgezahlt werden. Zum anderen muss sichergestellt sein, dass die Rentenansprüche nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar, vererbbar oder kapitalisierbar sind. Auch Teilauszahlungen müssen ausgeschlossen sein. Der Rürup-Sparer kann jedoch eine Hinterbliebenenabsicherung, zum Beispiel des Ehegatten, vereinbaren. Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Anbieter müssen dem Versicherten eine monatliche lebenslange Rente vertraglich zusagen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, bekommt der Vertrag eine Zulassungsnummer. Somit hat der Versicherungsnehmer die Lizenz zum Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Aufreibende Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt bleiben dem Verbraucher damit zukünftig erspart.

Welche Vorteile bietet die Rürup-Rente ?

Von der Basisrente profitieren vor allem Selbstständige und Freiberufler. Denn während der Einzahlungsphase können die jährlichen Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch gut verdienende Angestellte und Beamte können die Steuerförderung nutzen. Rentenversicherungspflichtige – also zum Beispiel alle Angestellte – müssen allerdings beachten, dass die Freibeträge schon zum Teil durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgebraucht werden. Im Jahr 2010 dürfen die Rürup-Versicherten von den Gesamtbeiträgen 70 Prozent steuerlich abziehen. Beispiel: Jahresbeitrag im Jahr 2010 wären 3.000 Euro, davon 70 Prozent sind 2.100 Euro. Demnach sind 2.100 Euro steuerlich abziehbar. Der abzuziehende Anteil der Beiträge steigt jedes Jahr um 2 Prozent. Im Jahr 2025 kann der Sparer also 100 % der Beiträge als Sonderausgaben angeben. Es gibt allerdings Obergrenzen: Alleinstehende dürfen maximal 20.000 Euro steuerlich geltend machen, gemeinsam veranlagte Eheleute höchstens 40.000 Euro.

Während der Rentenphase sind die Zahlungen aus der Basisrente nur begrenzt steuerpflichtig. Je nach Rentenbeginn müssen Rürup-Rentner einen steigenden Anteil der Rente versteuern. Bei Rentenbeginn 2010 wären 60 Prozent der Rente steuerpflichtig. (26.1.2010, alc)

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Altersvorsorge Empfehlung
Peter Reimann, 46
Selbständiger aus Magdeburg
Ich habe mich mit einem Fach- mann besprochen. Er hat mir als Selbständigem zur Rürup-Rente geraten: Sie mindert meine hohe Steuerlast und ist ein sinnvoller Baustein zur Altersvorsorge.
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