Fondsgebundene Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung: Vorsorge mit Fondssparplan
Die fondsgebundene Lebensversicherung ist ein Kombi-Produkt von Fonds-Sparplan und Risikolebensversicherung. Vor allem für Personen, die ihre Familie im Todesfall absichern und gleichzeitig Chancen an den Kapitalmärkten nutzen wollen, ist diese Form der Altersvorsorge interessant. Im Erlebensfall zahlt die
Versicherung eine Kapitalleistung aus, deren Höhe vom Wert der im Versicherungsvertrag gewählten Fonds abhängt. Stirbt der Versicherte, bezahlt die Versicherungsgesellschaft den Hinterbliebenen bzw. Begünstigten eine garantierte Todesfallsumme. Übersteigt der Wert der Fonds-Anteile die Todesfallsumme, erhalten die Hinterbliebenen den Gegenwert der Fonds-Anteile.
Wissenswertes zur Fondsgebundenen Lebensversicherung
1. Flexibilität: Je nach Versicherung kann zwischen mehreren Fonds gewählt werden. Achten Sie auf die Qualität der Fonds (Stichwort: Fonds-Rating), empfehlenswert sind Aktien- bzw. Dach-Fonds. Einige Jahre vor Laufzeitende kann es ratsam sein, auf Anleihen-Fonds umzusteigen.
2. Volatilität: Eine herkömmliche Kapital-
Lebensversicherung garantiert einen fixen Auszahlungsbetrag zum Ende. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung gibt es eine solche Garantie nur bei sehr wenigen Anbietern. Da Fonds im Wert schwanken, sollten Versicherte das Risiko eines Börsentiefs zum Ablauf ihrer Versicherung einkalkulieren: Nur wer auf die Leistungen nicht vollends angewiesen ist, kann notfalls auf steigende Börsenkurse warten.
3. Steuern: Wie bei der
Kapital-Lebensversicherung, sind mit der Änderung des Alterseinkünftegesetzes zu Beginn des Jahres 2005 steuerliche Vorteile fondsgebundener
Lebensversicherungen weggefallen: Bei Verträgen ab dem 1.1.2005 müssen die angesammelten Erträge jetzt zur Hälfte versteuert werden. Die andere Hälfte bleibt unversteuert, wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren hat und frühestens mit Vollenden des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird.
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