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Kapital-Lebensversicherung

Kapital-Lebensversicherung: Sparplan plus Risikoversicherung


Die Kapital-Lebensversicherung ist eine Kombination aus Sparplan und Risiko-Lebensversicherung: Sie koppelt eine sichere Geldanlage mit Hinterblie- benenschutz. Die Beiträge zur Kapital-Lebensversicherung werden vom Versicherer gewinnbringend angelegt.

Die Kapital-Lebensversicherung garantiert 3,25 Prozent, zusammen mit der Überschussbeteiligung rentiert sie jedoch oft mit fünf bis teilweise über sechs Prozent. Rund zehn bis 15 Prozent der Beiträge fließen in den Todesfallschutz. Stirbt der Versicherte vor Ablauf der Sparzeit, erhalten die Angehörigen eine Todesfallsumme. Im Erlebensfall zahlt die Versicherung die Sparsumme zuzüglich Zinsen aus.

Wissenswertes zur Kapital-Lebensversicherung

1. Zusatzversicherung: Gegen Mehrbeitrag kann in die Versicherung eine Unfalltod-Zusatz- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eingeschlossen werden. Erstere ist wenig sinnvoll, da Hinterbliebene nach einem Unfalltod nicht mehr Geld als bei anderen Todesursachen benötigen. Eine Berufsunfähigkeits- versicherung zählt hingegen zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Eine Verknüpfung mit der Kapital-Lebensversicherung ist jedoch nicht unbedingt ratsam.

2. Steuern: Mit der Änderung des Alterseinkünftegesetzes zu Beginn des Jahres 2005 sind steuerliche Vorteile der Kapital-Lebensversicherung weggefallen: Bei Verträgen ab dem 1.1.2005 ist grundsätzlich die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und den eingezahlten Beiträgen steuerpflichtig. Erfolgt die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr und lief der Vertrag mehr als zwölf Jahre bei einem Todesfallschutz von mindestens sechzig Prozent, greift hingegen eine Art Halbeinkünfteverfahren. Das heißt: Nur die Hälfte der aufgelaufenen Erträge wird steuerpflichtig. Ein Sonderausgabenabzug der Beiträge ist bei Neuverträgen hingegen ausgeschlossen.

3. Partner-Variante: Eine Kapital-Lebensversicherung kann auch auf zwei "verbundene Leben" abgeschlossen werden. Das Doppelrisiko schlägt sich in höheren Beiträgen nieder. Meist ist der Beitrag aber günstiger als bei Abschluss zweier Versicherungen. Die Versicherungsgesellschaft leistet beim Tod der zuerst sterbenden Person, spätestens bei Ablauf der Versicherungsdauer. Die Versicherungssumme kann nur einmal in Anspruch genommen werden.

4. Liquidität: Grundsätzlich kann die Versicherung zum Ende jedes Versicherungsjahres ganz oder teilweise aufgelöst werden. Die vorzeitige Auflösung ist in der Regel aber ungünstig, da der Versicherungsnehmer nur Anspruch auf den sog. Rückkaufswert hat. Dieser ist gerade in den ersten Jahren sehr gering.

5. Zahlungsweise: Bei monatlicher Zahlweise liegen die Beiträge zur Kapitallebensversicherung - wie auch bei anderen Versicherungen - deutlich höher. Jährliche Zahlungen sind daher in der Regel vorzuziehen.

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Altersvorsorge Empfehlung
Jochen Fuchs, 35
Angestellter aus Karlsruhe
Mein Berater hat mir neben der betrieblichen auch eine private Altersvorsorge empfohlen. Wir haben das dann mit einer Fonds- Lebensversicherung umgesetzt.
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