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Riester-Förderung

Riester-Förderung: Wer Anspruch auf Riester-Rente hat


Die Riester-Rente wird vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert. Förderberechtigte erhalten dadurch mehr Zusatzrente als durch eine rein private Altersvorsorge. Die Riester-Rente steht einem breiten Personenkreis offen.

Die Höhe der Riester-Zulage ist für alle förderungsfähigen Produkte gleich: Förderungsberechtigte erhalten ihre Zulage unabhängig davon, für welche Anlageart sie sich entscheiden und wieviel sie verdienen. Besonders zu Gute kommt die Riester-Rente jungen Arbeitnehmern sowie kinderreichen Familien, die zusätzlich von der Kinderzulage profitieren. Selbst Personen, die nicht direkt förderberechtigt sind, können indirekt von der Riester-Förderung profitieren. Wenn der Ehepartner zum Kreis der Förderberechtigten gehört und einen Riester-Vertrag hat, kann ein reiner Zulagenvertrag abgeschlossen werden. In diesen Vertrag fließen nur die Zulagen vom Staat und der indirekt Förderberechtigte zahlt keine eigenen Beiträge ein.

Anspruch auf Riester-Förderung haben ...

  • sozialversicherungspflichtige Arbeiter und Angestellte,
  • Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst,
  • Beamte, Richter, Soldaten,
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld,
  • nicht erwerbstätige Ehepartner von Geförderten.


Nicht förderberechtigt gemäß Riester-Rente sind ...

  • Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind,
  • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
  • geringfügig Beschäftigte, die keinen aufgestockten Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen,
  • Bezieher einer Altersrente oder einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.


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Altersvorsorge Empfehlung
Melanie Kröger, 29
Hausfrau aus Bielefeld
Für unsere Familie sind die Zu- schüsse der Riester-Förderung hilfreich. Wir sparen nun monat- lich 150 Euro, in 30 Jahren erwar- ten wir 1.200 Euro Zusatzrente.
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