Riester-Förderung
Riester-Förderung: Wer Anspruch auf Riester-Rente hat
Die Riester-Rente wird vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert. Förderberechtigte erhalten dadurch mehr Zusatzrente als durch eine rein private Altersvorsorge. Die Riester-Rente steht einem breiten Personenkreis offen. Die Höhe der
Riester-Zulage ist für alle förderungsfähigen Produkte gleich: Förderungsberechtigte erhalten ihre Zulage unabhängig davon, für welche
Anlageart sie sich entscheiden und wieviel sie verdienen. Besonders zu Gute
kommt die
Riester-Rente jungen Arbeitnehmern sowie kinderreichen Familien, die zusätzlich von der Kinderzulage profitieren. Selbst Personen, die nicht direkt förderberechtigt sind, können indirekt von der Riester-Förderung profitieren. Wenn der Ehepartner zum Kreis der Förderberechtigten gehört und einen Riester-Vertrag hat, kann ein reiner Zulagenvertrag abgeschlossen werden. In diesen Vertrag fließen nur die Zulagen vom Staat und der indirekt Förderberechtigte zahlt keine eigenen Beiträge ein.
Anspruch auf Riester-Förderung haben ...
- sozialversicherungspflichtige Arbeiter und Angestellte,
- Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst,
- Beamte, Richter, Soldaten,
- Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld,
- nicht erwerbstätige Ehepartner von Geförderten.
Nicht förderberechtigt gemäß Riester-Rente sind ...
- Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind,
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
- geringfügig Beschäftigte, die keinen aufgestockten Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen,
- Bezieher einer Altersrente oder einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Riester-Förderung & Riester-Rente: Weitere Infos...
Diese Seite merken (Lesezeichen)