Riester-Produkte
Riester-Produkte: Diese Anlageformen sind förderfähig
Bislang sind etwa 3.500 Altersvorsorge-Produkte für die Riester-Rente zugelassen, von der Lebensversicherung bis zum Aktienfonds. Die optimale Altersvorsorge zu finden, ist für den Verbraucher aber alles andere als ein Kinderspiel. Welche Altersvorsorge-Produkte sind förderfähig im Sinne der Riester-Rente, und wie erhält man die Förderung? Die
Riester-Rente fördert Aufwendungen für eine zusätzliche
private Altersvorsorge oder für eine kapitalgedeckte Zusatzvorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.
Private Altersvorsorge-Produkte werden gefördert, wenn die Altersvorsorge im Rahmen eines vom Bundesaufsichtsamt zertifizierten Altersvorsorge-Vertrages erfolgt. Förderfähig ist ein Altersvorsorge-Vertrag dann, wenn bestimmte vom Staat festgelegte Kriterien erfüllt sind. Diese Kriterien betreffen beispielweise die Mindestleistungen eines Produktes.
Riester-Produkte: Kriterien der Riester-Rente
Die Riester-Rente fördert nur Anlageformen, die die
staatliche Rente im Alter durch lebenslange Zahlungen ergänzen. Die Riester-Rente nennt vor allem vier Kriterien:
1. Die Auszahlungen dürfen frühestens zum Rentenbeginn starten.
2. Der Anbieter muss gewährleisten, dass zumindest die angesparten Beträge wieder ausgezahlt werden können.
3. Die Rentenzahlungen dürfen mit zunehmenden Alter nicht geringer werden.
4. Seit 2005 kann bei Renteneintritt bis zu 30 Prozent des angesparten Geldes direkt bei Rentenantritt ausgezahlt werden. Nur der Rest muss als lebenslange monatliche Rente dienen.
Förderfähige Anlageformen der Riester-Rente
Folgende Anlageformen sind in punkto
Riester-Rente förderfähig:
1. Die betriebliche Altersvorsorge in Form von Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, soweit die Voraussetzungen für geförderte Anlagen erfüllt sind und die Beiträge aus individuell versteuerten und "verbeitragten" Arbeitsentgelten erbracht werden,
2. Die private kapitalgedeckte Altersvorsorge,
3. Private
Rentenversicherungen,
4. Fonds- und Banksparpläne, soweit sie mit Auszahlungsplänen und einer Restverrentungspflicht für die oberste Altersphase verbunden sind.
Förderantrag zur Riester-Rente
Der Zulagen-Antrag, der vor 2005 Jahr für Jahr gestellt werden musste, ist mittlerweile durch einen Dauerzulageantrag ersetzt worden. Diesen übergibt der Kunde unterschrieben an den
Finanzdienstleister, über dessen Produkt die Riester-
Rente läuft. Danach regelt dieser Jahr für Jahr die Aktualisierung. Der Kunde hat lediglich die Pflicht, relevante Änderungen (Familienstand, Zuwachs) mitzuteilen.
Tipp zur Riester-Rente
An der
privaten Altersvorsorge führt kein Weg vorbei - es sei denn, man verfügt über ausreichendes Vermögen, sodass man im Alter von externen Geldquellen unabhängig ist. Ansonsten sollten Sie sich so früh wie möglich Informationen zur privaten Altersvorsorge einholen und sich mit dem Thema Riester-Rente eingehend befassen.
Riester & Produkte: Weitere Infos...
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