Riester-Zulage
Riester-Zulage: Soviel bringt die Riesterrente
Die Riesterrente ist in aller Munde. Dennoch blieb die Zahl der Vertragsab- schlüsse 2003 und 2004 hinter den Erwartungen zurück. Denn viele Verbrau- cher wussten nicht, welche Fördermittel die Riesterrente für sie bereithält. Das hat sich mittlerweile etwas geändert, da die Riesterrente Anfang 2005 merkbar entbürokratisiert wurde. Spätestens jetzt ist sie unkomplizierter als ihr Ruf. Und mit der Attraktivität des Produkts steigen auch die Verkaufszahlen. Riester-Sparer machen in jedem Fall Gewinn, selbst wenn der gewählte Riester-Vertrag nicht sehr ertragreich ist. Sie erhalten zumindest die aufgewendeten Beiträge plus die Zulagen vom Staat. Die Förderung der zusätzlichen
Altersvorsorge im Rahmen der
Riesterrente besteht aus zwei Komponenten:
1. Förderberechtigte, die gemäß den Regelungen zur Riesterrente sparen, erhalten eine
direkte staatliche Zulage.
2. Aufwendungen für die Riesterrente können in der Einkommensteuererklärung als
Sonderausgaben angegeben werden.
Riester-Zulage: Bestandteile der Riesterrente
Grundzulage: Wer im Rahmen der Riesterrente finanzielle Mittel für die private oder betriebliche Altersvorsorge aufwendet, erhält in jedem Fall die Grundzulage.
Zulage je Kind: Zusätzlich erhalten Förderberechtigte gemäß Riesterrente-Regelung eine Zulage für jedes Kind, für das Kindergeld gewährt wird. Für jedes 2008 oder später geborene Kind erhalten Förderberechtigte eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro.
Sonderausgaben: Aufwendungen für die Riesterrente sowie erhaltene staatliche Zulagen können bis zu einem Höchstbetrag in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Mit anderen Worten:
Geld, das man per Riesterrente in die Altersvorsorge investiert, bleibt bis zu einem bestimmten Betrag von der Einkommensteuer befreit. Übersteigt der steuerliche Vorteil den Wert der bereits erhaltenen Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz an den Förderberechtigten zurück.
Mindesteigenbeitrag: Um die maximale Zulage zu erhalten, ist ein Mindesteigenbeitrag aufzuwenden. Dieser muss zusammen mit den erhaltenen Zulagen einen bestimmten Prozentsatz des (versicherungspflichtigen) Einkommens ausmachen.
Sockelbetrag: Bei Personen mit geringem Einkommen und Kindern können die staatlichen Zulagen der Riesterrente den Anforderungen an den Mindesteigenbeitrag (in dem die staatlichen Zulagen ja ebenfalls enthalten sind) bereits gerecht werden. In diesem Fall muss man zumindest einen geringen Sockelbetrag leisten, um die volle Zulage zu erhalten.
Berufseinsteiger: Bis zum 25. Lebensjahr erhalten Berufseinsteiger einmalig einen Bonus von 200 Euro.
Tipps zur Riesterrente
1. Um bei der Riesterrente eine möglichst große steuerliche Förderung zu erhalten, sollten Sie (z.B. bei hohem Grenzsteuersatz) erwägen, mehr als den Mindesteigenbeitrag für die geförderte Zusatzvorsorge aufzuwenden.
2. Wenn Sie selbst nicht versicherungspflichtig sind, als Ehepartner eines Förderberechtigten aber dennoch Anspruch auf die Zulage haben, bekommen Sie diese ohne Zahlung eines eigenen Beitrags, wenn Ihr Ehepartner seinen Mindesteigenbeitrag zur Riesterrente leistet.
Riester & Zulage: Weitere Infos...
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