Erwerbsminderungsrenten Kürzung: Hinweis von Stiftung Warentest
Erwerbsminderungsrenten Kürzung: Stiftung Warentest weist auf Urteil hin
Seit dem Jahr 2001 wurden mit der Rentenreform die Erwerbsminderungsrenten vieler Betroffener um bis zu gut 10 Prozent gekürzt. Der Grund: Die Renten waren höher als die vergleichbare Altersrente. Es geht um ca. 1,5 Mrd. Euro: Es steht auf dem Prüfstand, ob die Kürzung vieler Erwerbsminderungsrenten seit 2001 rechtens war. Geht es nach dem Bundessozialgericht, dann war die damalige Bundestagsentscheidung zur Kürzung nicht gerechtfertigt - so erging jedenfalls die Entscheidung im Mai 2006. Da die Regelung allerdings seit Jahren so praktiziert wird, ist mittlerweile ein Milliardenbetrag aufgelaufen, der nicht ausgezahlt wurde und aktuell die Streitsumme darstellt.
Erwerbminderungsrenten: Stiftung Warentest weist auf Gesetzesänderung hin
Bislang wird das Urteil des Bundessozialgerichts allerdings weitgehend ignoriert. Die
Deutsche Rentenversicherung machte keine Anstalten, höhere Erwerbsminderungsrenten auszuzahlen - geschweige denn, Nachzahlungen zum leisten. Zudem hat sich in das Gesetz um die Rente mit 67 ein Passus „eingeschlichen“, der Nachzahlungen für die Vergangenheit ausschließt. Darauf hat jetzt die
Stiftung Warentest hingewiesen. Dieses „Nachzahlungsverbot“ tritt wahrscheinlich im Mai in Kraft. Schlechte Karten also für Berufsunfähige mit gekürzter Erwerbsminderungsrente?
Kürzung der Renten: Chancen einer Nachzahlung sinken
Grundsätzlich sinken die Chancen einer Nachzahlung in der Tat durch die aktuelle Entwicklung. Allerdings weist die Stiftung Warentest auch darauf hin, dass die Rückwirkung dieser Regelung verfassungswidrig sein könnte. Aus Sicht der Betroffenen ist also zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die verabschiedete neue Regelung nicht durchgehen lässt. Bis eine solche Entscheidung gefallen ist, dürfte der Milliardenbetrag, um den es geht, nochmals deutlich angewachsen sein.
(21.3.2007, gla)Erwerbsminderungsrenten & Kürzung: Weitere Infos...
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