Der Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Wichtiges beim Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Den Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollte jeder Verbraucher besonders sorgfältig ausfüllen: Listet der Kunde Vorerkrankungen nicht ausreichend auf, zahlt die Versicherung möglicherweise nicht die vereinbarte BU-Rente - trotz attestierter Berufsunfähigkeit. Wenn es um die Beantwortung der Gesundheitsfragen geht, sollte man unbedingt bei der Wahrheit bleiben. Seit Anfang 2008 wird dies dem Verbraucher etwas leichter gemacht. Es zählt nur noch das, was im Antrag auch konkret erfragt wurde. Das macht es für den Versicherer hinterher schwerer, die BU-
Rente zu verweigern.
Eindeutige Gesundheitsfragen für Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig
Damit dem Kunden beim Antrag zur
BU keine Fehler unterlaufen, sollte die Versicherungsgesellschaft ihre Gesundheitsfragen eindeutig formulieren. Wichtig ist, dass nur nach objektiven Sachverhalten gefragt wird wie Krankheiten, Unfällen oder Behinderungen. Auf Fragen wie "Sind Sie völlig gesund und arbeitsfähig?" sollte verzichtet werden, denn sie lassen zu viel Spielraum für Interpretationen.
Verbraucherorientierter Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Gesundheitsfragen einer verbraucherfreundlichen BU erfüllen - neben dem Verzicht auf schwammige Fragen - folgende Anforderungen:
Krankenhausbesuche: Die
Versicherung stellt bezüglich vergangener Klinikaufenthalte nur Fragen zu den letzten zehn Jahren.
Erkrankungen: Die Versicherung bezieht Fragestellungen zu Erkrankungen und Arztbesuchen nur auf die letzten fünf Jahre (Ausnahme: HIV).
Folgen von Falschangaben: Die Versicherungsgesellschaft weist nahe den Gesundheitsfragen in verständlicher Form auf die Folgen von Verletzungen vorvertraglicher Anzeigepflichten hin.
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