Vertrags-Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wichtige Vertrags-Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer sich gegen Berufsunfähigkeit absichern will, darf nicht nur auf den Preis schauen: Entscheidend ist, dass die Versicherung im Ernstfall die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zahlt. Während die eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit verbraucherorientierten Regelungen punktet, hält die andere böse Überraschungen bereit. Auf die folgenden Bestimmungen sollten Sie als Verbraucher besonders achten. Zwei Dokumente sollte der Kunde immer abklopfen: Die Versicherungsbedingungen und das Antragsformular. Entscheidend ist der Verzicht auf die "abstrakte Verweisung". Daneben beeinflussen eine Handvoll Kriterien die Qualität. Eine verbraucherorientierte
BU formuliert Gesundheitsfragen verständlich und eindeutig.
Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auf abstrakte Verweisung verzichten
Das Wichtigste an einer BU ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Beispiel: Ein kaufmännischer Angestellter kann seinen Job wegen
Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben, ist aber theoretisch noch als Pförtner einsetzbar. Seine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält der Versicherte nur, wenn die
Versicherung auf die abstrakte Verweisung verzichtet hat. Ansonsten muss sie keinen Euro zahlen - egal, ob der Versicherte überhaupt einen Job als Pförtner finden kann.
Verbraucherfreundliche Vertrags-Bedingungen
Neben dem Verzicht auf die abstrakte Verweisung sollte eine BU folgende Anforderungen erfüllen:
6-Monats-Prognose: Die Versicherung erkennt die Berufsunfähigkeit an, wenn ein Arzt die "Berufsunfähigkeit für voraussichtlich sechs Monate" prognostiziert. Hintergrund: Die Versicherungsgesellschaft sollte Ihre Kunden nicht warten lassen, bis eine dreijährige Berufsunfähigkeit prognostiziert wird. Meist sind die Betroffenen auf eine sofortige Zahlung angewiesen.
Anerkennung ab dem 1. Tag: Oft kann man anfangs nicht beurteilen, ob eine
Erwerbsunfähigkeit von Dauer ist. Dann wartet die Versicherung mit der Auszahlung der BU-
Rente zunächst ein halbes Jahr. Sobald ein weiteres Attest vorliegt, zahlt die
Berufsunfähigkeitsversicherung rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit.
Rückwirkende Zahlung: Die Versicherung zahlt die Rente bis zu drei Jahre rückwirkend, wenn der Versicherte seine Berufsunfähigkeit verspätet anzeigt.
Kurzes Rücktrittsrecht: Wurden Gesundheitsfragen im Antrag versehentlich falsch beantwortet, kann die Versicherungsgesellschaft maximal fünf Jahre vom Versicherungsvertrag zurücktreten.
Verzicht auf § 41 VVG: Die Versicherungsgesellschaft verzichtet auf das Recht, die Beiträge zu erhöhen oder den Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn der Versicherte seine Pflicht, Gesundheitsprobleme anzugeben, schuldlos verletzt hat.
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