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Was sich in der Krankenversicherung ab 1. Juli ändert

Was sich in der Krankenversicherung ab 1. Juli ändert


Zur Jahresmitte werden wichtige Änderungen in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung wirksam. Die positive Nachricht: Die Lohnnebenkosten werden sinken. Negativ dagegen: Die Versicherten zahlen drauf.

Es war anders geplant, als es nun realisiert wird. Man wollte den Zahnersatz und das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung auslagern. Daher müssen alle Krankenkassen ihren Beitragssatz zum 01.07. um 0,9 Prozent senken. Das kommt den Arbeitnehmern mit 0,45 Prozent und den Arbeitgebern mit 0,45 Prozent zugute. Bei den Arbeitgebern bleibt es dabei, die Arbeitnehmer müssen allerdings eine Zusatzversicherung abschließen, die wiederum einem Beitragssatz von 0,9 Prozent entspricht.

Ab Juli: Zweifache Krankenversicherung für gesetzlich Versicherte

Dabei wird es im Grunde auch bleiben. Allerdings ist diese Zusatzversicherung nicht mehr an ausgegliederte Leistungen wie Zahnersatz und Krankengeld gekoppelt. Experten sehen in diesem Modell nämlich verfassungsrechtliche Bedenken. Das bedeutet, jeder gesetzlich versicherte Arbeitnehmer wird künftig zwei Versicherungen gegen Krankheit – oder anders ausgedrückt eine Doppelversicherung – haben. Die eine liegt mit Ihrem Beitragssatz um 0,9 Prozent unter dem Satz, der bis Jahresmitte erhoben wurde, und wird paritätisch finanziert. Die andere wird mit einem Beitragssatz von 0,9 Prozent berechnet und allein vom Versicherten getragen. Der zahlt in der zweiten Jahreshälfte damit insgesamt 0,45 Prozent mehr als bis Ende Juni – zugunsten des Arbeitgebers, der den gleichen Anteil spart.

Private Krankenversicherung mit Veränderungen beim Arbeitgeberzuschuss

Auch auf die private Krankenversicherung wird sich die Gesetzesänderung auswirken. Das betrifft den Arbeitgeberzuschuss, der sich in Zukunft verringern wird. Dieser wird nämlich grundsätzlich bis zu einer Obergrenze gezahlt, die aus dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ermittelt wird. Und da dieser um 0,9 Prozent sinkt, wird auch der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung angeglichen. Damit beträgt der maximale Zuschuss statt bisher 252,04 Euro ab 01. Juli 236,18 Euro. Es sind also maximal knapp 16 Euro, um die sich die Belastung privat Versicherter in Zukunft erhöhen wird. (28.6.2005, gla)

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Private Krankenversicherung Empfehlung
Christian Becker, 36
Angestellter aus Nürnberg
Als gut verdienender Arbeitneh- mer habe ich mich privat versi- chert. Entscheidend war die gute Gesundheitsversorgung, daneben genieße ich geringe Beiträge.
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