Private Krankenversicherung: Ohne Gesundheitsprüfung in Standardtarif
Private Krankenversicherung erwartet Rückkehrer
Ab 1. Juli können ehemals Privatversicherte wieder in Ihre private Krankenversicherung zurückkehren. Gleiches gilt für Selbstständige ohne Krankenversicherung, die sich nicht gesetzlich versichern können. Die Gesundheitsreform hat es so vorgesehen: Seit April 2007 müssen die gesetzlichen Krankenkassen Nichtversicherte, die nicht der
privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, wieder aufnehmen. Ein Rückkehrrecht gilt zudem für den Bereich der privaten Krankenversicherung ab Juli 2007. Die große Koalition beabsichtigt mit diesen Maßnahmen, die Zahl der Nichtversicherten auf ein Minimum zu begrenzen.
Ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung
Für die
privaten Krankenversicherungen ist diese Regelung mit einigen Herausforderungen verbunden. Denn Sie müssen - was eigentlich ihrem Prinzip widerspricht - die neuen Versicherten ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen und sie in einen Standardtarif eingruppieren. Dieser entspricht sowohl in der Leistung als auch beim Beitrag in etwa den Bedingungen der
gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem müssen Sie den Beitrag für nachweislich Bedürftige halbieren.
Versicherungspflicht soll in 2009 endgültig greifen
Beim
Verband der privaten Krankenversicherung sieht man dem gelassen entgegen. Bislang erreichten die privaten Versicherer 2.200 konkrete Anfragen, die im Monat Juli in echte Nachfrage umgewandelt werden könnten. Der recht mäßige Andrang deckt sich in etwa mit der Nachfrage der Wiedereinsteiger in die gesetzlichen Krankenkassen. Dort haben seit April erst einige Tausend ehemals Nichtversicherte vom Rückkehrrecht Gebrauch gemacht. Das Ziel, dass bis zum Jahr 2009 die Zahl der Nichtversicherten bei annähernd Null liegt, ist nach wie vor als ehrgeizig zu bezeichnen.
(29.6.2007, gla)Private Krankenversicherung & Gesundheitsreform: Weitere Infos...
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