Krankenversicherung: Neuerungen seit dem 1. Januar 2008
Krankenversicherung: Das ist neu in 2008
Auch rund um die gesetzliche und private Krankenversicherung gibt es Neues in 2008. Wir sagen Ihnen, was sie im neuen Jahr beachten müssen und welche Grenzwerte gelten. Zum Jahreswechsel wurde mal wieder die
Versicherungspflichtgrenze erhöht. Sie gibt Auskunft darüber, ab welchem Einkommen ein Angestellter von der gesetzlichen in die
private Krankenversicherung wechseln darf. Diese liegt in 2008 bei 4.012,50 Euro im Monat. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 48.150 Euro. In 2007 hatte der Wert noch bei 3.975 Euro / 47.700 Euro gelegen. Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform muss die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschritten werden, um tatsächlich in die private Krankenversicherung wechseln zu können.
Krankenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze steigt in 2008
Auch andere Grenzwerte in der Sozialversicherung haben sich seit dem 1. Januar 2008 verändert. So wurde die
Beitragsbemessungsgrenze der
gesetzlichen Krankenversicherung von 42.750 Euro auf 43.200 Euro angehoben. Die Grenzwerte in der
gesetzlichen Rentenversicherung haben sich ebenfalls geändert: In den alten Bundesländern wurde die Beitragsbemessungsgrenze von 63.000 auf 63.600 Euro angehoben. In den neuen Ländern sank die Grenze dagegen von 54.600 auf 54.000 Euro.
2008: Private Krankenversicherung vor allem für Männer teurer
Für Mitglieder der
privaten Krankenversicherung gilt in 2008: Oftmals werden die Beiträge teurer. Insbesondere Männer wurden in den letzten Wochen des vergangenen Jahres mit Ankündigungen von massiven Beitragsanstiegen überrascht. Das sind unter anderem die Folgen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, welches vorschreibt, die Kosten für Geburt und Schwangerschaft allen Versicherten aufzubürden. Bislang haben ausschließlich Frauen entsprechende Beitragsaufschläge zu spüren bekommen.
(4.1.2008, gla)Krankenversicherung & 2008: Weitere Infos...
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