Private Krankenversicherung für Kinder: Aufnahmepflicht der PKV
Private Krankenversicherung für Kinder: Das ist zu beachten
Wer seine Kinder gerne zu Mitgliedern einer privaten Krankenversicherung machen will, der muss in der Regel zügig handeln. Tut er dies, dann hat er einige Vorteile und kann beispielsweise auf eine Gesundheitsprüfung verzichten. Eines geht in der
privaten Krankenversicherung (
PKV) nicht: Die eigenen Kinder über eine Art
Familienversicherung mitversichern. Dieses kostenlose Angebot unterbreitet ausschließlich die
gesetzliche Krankenversicherung. Daher gilt häufig die Devise: Je mehr Kinder man hat, desto weniger lohnt sich ein Wechsel in die
private Krankenversicherung. Denn hier kostet jedes Kind extra.
Kinder in der PKV: Vorteil Kieferorthopädie
Allerdings genießen auch Kinder die üblichen Vorteile der privaten
Krankenversicherung: Beispielsweise, wenn es darum geht, mit einer Zahnspange die Zähne zu richten. Hier spielen auch kosmetische und nicht nur medizinische Faktoren eine Rolle. Eltern, die selbst privat versichert sind, wissen solche Vorteile zu schätzen. Häufig wollen sie daher auch ihr Kind in der privaten Krankenversicherung unterbringen. Was aber ist dabei zu beachten?
Private Krankenversicherung: Verzicht auf Gesundheits-Check
Für eine private Krankenversicherung gibt es eine Aufnahmepflicht. Das bedeutet konkret, dass ein Kind in die PKV aufgenommen werden muss, wenn eines der Elternteile dort Mitglied ist. Allerdings müssen sich die Eltern recht zügig entscheiden: Die Aufnahme ist nur innerhalb der ersten zwei Lebensmonate des Kindes verpflichtend. Dafür verzichtet die private Krankenversicherung auf eine Gesundheitsprüfung und auf Risikozuschläge. Zudem kommt sie rückwirkend zum Tag der Geburt für die Gesundheitskosten auf. Das gilt allerdings nur für den Fall, dass für das Kind kein besserer Versicherungsschutz gewählt wurde als für das privat versicherte Elternteil.
(13.3.2008, gla)private Krankenversicherung & Kinder: Weitere Infos...
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