Private Krankenversicherung: Klage gegen Gesundheitsreform
Private Krankenversicherung: Gesundheitsreform nach Karlsruhe
Bis zum 31. März haben 30 private Krankenversicherungen Verfassungsbeschwerde gegen Teile der Gesundheitsreform eingelegt. Sie repräsentieren zusammen rund 95 Prozent der Privatversicherten in Deutschland. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Neuregelungen durch die Gesundheitsreform. Der Bereich der
privaten Krankenversicherung (
PKV) ist davon mittelbar und unmittelbar betreffen. Dazu gehört unter anderem der Zwang zur Einführung eines Basistarifs ab 2009. Ferner wird gegen die Einschränkung des Zugangs zur PKV für Angestellte vorgegangen. Zudem will man verhindern, dass die
gesetzliche Krankenversicherung Wahltarife anbieten kann.
Private Krankenversicherung: Belastungen durch Gesundheitsreform
Geht es nach dem
Verband der privaten Krankenversicherung, dann sind die Eingriffe durch die Gesundheitsreform inakzeptabel. In einer aktuellen Pressemitteilung heißt es: „Diese Maßnahmen führen in der Summe zu erheblichen Belastungen der PKV. Sie überschreiten die Grenze des grundrechtlich Zulässigen. Nie zuvor hat es einen so weitgehenden Eingriff in das Recht der PKV gegeben.“ Man ist offenbar fest entschlossen, an den Fundamenten der Gesundheitsreform zu rütteln.
Gesundheitsreform 1 Jahr in Kraft: Frist für Verfassungsbeschwerde
Nach Angaben des
Verbandes der privaten Krankenversicherung stehen aber auch die Interessen der Versicherten im Mittelpunkt. Deswegen unterstützen Versicherungsunternehmen Privatversicherte als weitere Beschwerdeführer, um gegen die sie betreffenden Regelungen der Gesundheitsreform vorzugehen. Dazu gehört beispielsweise der steuerfinanzierte Zuschuss, der nur der
gesetzlichen Krankenversicherung zugute kommt. Die Verfassungsbeschwerde musste bis zum Ablauf der Jahresfrist nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform, also spätestens bis zum 31. März 2008, eingereicht werden.
(1.4.2008, gla)private Krankenversicherung & Gesundheitsreform: Weitere Infos...
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