Krankenkassen müssen laut Gerichtsurteil für Viagra nicht aufkommen
Krankenkassen: Viagra muss den Versicherten nicht bezahlt werden
Auch weiterhin müssen Krankenkassen nicht für Potenzmittel wie Viagra aufkommen. Das entschied das Bundessozialgericht. Vergeblich klagte ein Mann, der wegen seiner Zuckerkrankheit unter einer Potenzschwäche leidet. Der Mann klagte gegen seine Krankenkasse auf die Erstattung der Kosten für das Potenzmittel Viagra. Zum Teil hatte er damit auch Erfolg, so dass sich der Gang bis zur obersten Instanz teilweise lohnte. Die Krankenkasse musste ihm für die Zeit von 1999 bis 2003 die Kosten für das Potenzmittel Viagra erstatten. Für die Zeit ab 2004 gibt es für die Erstattung aber keine Grundlage mehr.
Krankenkassen: Kein Geld für Viagra seit 2004
„Schuld“ daran ist das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“, welches 2004 in Kraft trat. Danach müssen die Kosten für sämtliche Arzneimittel, mit denen Erektionsstörungen behandelt werden, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr getragen werden. Dazu zählt auch Viagra. Mit dem Beschluss der obersten Instanz war der Betroffene aber noch immer nicht zufrieden und plante eine Verfassungsbeschwerde. Begründung: Gegenüber privat versicherten Beamten werde er benachteiligt.
Kosten für Viagra können Beamten teilweise über die Beihilfe erstattet werden
Die Beschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht allerdings verworfen. Sie sei nicht ausreichend begründet. Zudem sei es den Krankenkassen gestattet, aus Kostengründen bestimmte Leistungen abzulehnen. Die Kassen müssten keineswegs alles leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist, war aus Karlsruhe zu vernehmen. Auch dass Beamte die Kosten für Viagra über die Beihilfe teilweise erstattet bekommen, sei kein greifendes Argument. Das sei mit dem besonderen beamtenrechtlichen Schutz und der Struktur ihrer Krankheitsvorsorge begründbar.
(11.4.2008, gla)Krankenkassen & Viagra: Weitere Infos...
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