Krankenversicherung: Der Basistarif und die Mindestverweildauer
Krankenversicherung: Neuigkeiten zum Basistarif
Der Basistarif bleibt umstritten. Inzwischen wurde aber immerhin ein Punkt geklärt: Die Mindestverweildauer für Bestandskunden. Diese Klärung war unter anderem ein Anliegen der privaten Krankenversicherungen. Keine Frage – die
privaten Krankenversicherungen stehen dem Basistarif mehr als kritisch gegenüber. Denn die Gesundheitsreform schreibt ihnen vor, diesen Tarif künftig mit anzubieten. Die Leistungen und Beiträge im Basistarif sollen weitgehend denen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Die privaten Krankenversicherungen indes klagen, das lohne sich nicht. 30 Mitglieder des
Verbandes der privaten Krankenversicherung zogen gegen die Gesundheitsreform sogar vor das Bundesverfassungsgericht. Hauptanliegen: den Basistarif verhindern. Das Urteil könnte noch im Jahr 2008 fallen. Allerdings sind die Versicherungsunternehmen wohl nicht hundertprozentig überzeugt, in Karlsruhe tatsächlich zu gewinnen. Jedenfalls interessiert man sich für Details, wenn der Basistarif dann doch kommen sollte. Oder man versucht ganz einfach die negativen Folgen abzufedern.
Basistarif: Mindestverweildauer von 18 Monaten
Konkret ging es der
privaten Krankenversicherung darum, dass die Mindestverweildauer im Basistarif geregelt wird. Man befürchtet, dass zu viele Versicherte den Basistarif nur als Übergangslösung wählen und es zu zahlreichen Wechseln kommt. Mittlerweile hat die Bundesregierung nach Angaben des Versicherungsjournals Klarheit geschaffen: Neuversicherte ab dem 1. Januar 2009 erhalten ein uneingeschränktes Wechselrecht in den Basistarif einer bestimmten Krankenversicherung. Für Bestandskunden wurde folgendes festgelegt: Wechseln sie in einen Basistarif, unterliegen sie dort einer Mindestverweildauer von 18 Monaten. Der
Verband der privaten Krankenversicherung hatte kürzlich eine doppelt so lange Mindestverweildauer gefordert. Anschließend kann der Versicherte wieder in die Vollversicherung wechseln oder in den Basistarif eines anderen Anbieters.
Krankenversicherung: Basistarif für Ältere länger zugänglich
Zu beachten ist, dass es beim Wechselzeitraum enge Grenzen gibt: Denn der Basistarif ist nur vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 zugänglich. Nur älteren Personen, die in der Regel das 55. Lebensjahr überschritten haben, steht der Basistarif der privaten
Krankenversicherung dann noch offen. Innerhalb des Basistarifs gelten die Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung. Auch für die Beiträge gilt eine Angleichung an die Krankenversicherung: Sie dürfen den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
(15.7.2008, gla)Krankenversicherung & Basistarif: Weitere Infos...
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