Krankenversicherung: Auch in der PKV wird sie jetzt zur Pflicht
Krankenversicherung: Ab 2009 ist sie Pflicht
Früher hatten alle Bürger das Recht, eine Krankenversicherung, abzuschließen. Spätestens ab dem Jahr 2009 kann man von einer Pflicht zur Krankenversicherung sprechen. Denn auch potenziell Privatversicherte müssen dann wieder versichert sein. Andernfalls könnte es teuer werden. Keine amerikanischen Verhältnisse wollten die Deutschen Politiker, als man sich für die jüngste Gesundheitsreform entschied. Denn jenseits des Ozeans kann sich längst nicht jeder eine
Krankenversicherung leisten. Die Konsequenz: In Deutschland werden die Bürger einfach dazu verdonnert, eine Krankenversicherung abzuschließen. Es wird zur Pflicht. Das gilt letztlich auch für die, die es sich eigentlich nicht leisten können.
Pflicht zur Rückkehr in eine Krankenkasse besteht bereits
Aber wie soll das funktionieren? Im Bereich der
gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bereits eine Pflicht zur Krankenversicherung. Diese gilt seit dem 1. April 2007. Wie sind die Erfahrungen? In der Tat sind einige Nicht-Versicherte in den letzten Monaten und Jahren in die
gesetzliche Krankenversicherung zurückgekehrt. Bei ihnen ist die Versicherungspflicht also angekommen. Andere dagegen ahnen noch nicht einmal, dass sie eigentlich versichert sein müssten. Eine dritte Gruppe hat den Absprung verpasst. Sie wollten schon irgendwann wechseln, können aber die (anteiligen) Beiträge für mittlerweile über 20 Monate nicht nachzahlen. Die Hürden für eine Rückkehr in das System der gesetzlichen Krankenversicherung sind offenbar einfach zu hoch.
Private Krankenversicherung: Pflicht zur Rückkehr ab 2009
Und wie sieht es in der
privaten Krankenversicherung (
PKV) aus? Hier kommt die Pflicht ab 1. Januar 2009. Personen, die früher einmal in der PKV versichert waren, ist dringend zu raten, sich wieder zu versichern. Denn auch hier wird es richtig teuer, wenn das Versäumnis entdeckt wird. Und das dürfte spätestens bei der nächsten schweren Krankheit der Fall sein. Die
Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin, dass sich der fällige Strafzuschlag auf mehrere tausend Euro belaufen kann. Ein solches Risiko sollte in der Tat niemand eingehen.
(19.12.2008, gla)Krankenversicherung & Pflicht: Weitere Infos...
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