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PKV / Gesundheitssystem: Eigenwillige Urteilsinterpretation

PKV: Verband sieht Gesundheitssystem bestätigt


Am 10.06.2009 hat das Bundesverfassungsgericht die Klage der privaten Krankenversicherung (PKV) zur Gesundheitsreform abgeschmettert. Das Urteil war kaum öffentlich, da meldet sich der PKV-Verband zu Wort: Er sieht das duale Gesundheitssystem bestätigt – eine recht eigenwillige Interpretation nach einer Niederlage erster Klasse.

Die PKV ist über die Gesundheitsreform von 2007 so gar nicht glücklich. Das gilt einerseits für den Basistarif, die zeitliche Verzögerung beim Wechsel in die PKV für Angestellte und die Übertragung der Altersrückstellungen. Dieses neue Gesundheitssystem, das endgültig im Jahr 2009 in Kraft trat, wollte man nicht akzeptieren. Ganz besonders kritisch wird der Basistarif bewertet, nach dem letztlich ein Eintritt in die PKV ohne Gesundheitsprüfung möglich wurde. Also bereitete man im Lager der PKV eine Verfassungsklage vor und zog im Jahr 2008 nach Karlsruhe.

PKV / Gesundheitssystem: Gibt es nun eine Leitplanke?

Das Ergebnis ist bekannt: Vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte die PKV vollständig. Das Gesundheitssystem sei auch in seiner neuen Ausprägung mit der Verfassung vereinbar. Das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung sei keineswegs gefährdet. Noch im Vorfeld des Urteils war vonseiten der PKV zu hören: Man erwarte aus Karlsruhe eine Leitplanke. Damit würde begrenzt, bis wohin die Politik in Zukunft bei Reformen des Gesundheitssystems gehen kann. Gibt es diese Leitplanke nun? Wohl eher nicht. Die PKV muss klein beigeben, interpretiert das Urteil aber unmittelbar nach Veröffentlichung – als sei es erwartet worden – sehr eigenwillig.

Verband der PKV: Urteil ist Absage an Bürgerversicherung

Nach Ansicht der PKV – zumindest von offizieller Seite aus – hat das Bundesverfassungsgericht das duale Gesundheitssystem bestätigt. Gemeint ist hier das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Manche sagen auch „Zwei-Klassen-Medizin“ dazu. Diese Bestätigung ginge aus der „Beobachtungspflicht“ hervor, die der Politik auferlegt wurde, damit auch künftig keine unzumutbaren Nachteile für Versicherte in der PKV entstehen. Insofern sieht der Verband der privaten Krankenversicherung in dem Urteil auch eine klare Absage an eine Bürgerversicherung. Ob das die Karlsruher Richter tatsächlich so gemeint haben? (12.6.2009, gla)

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Private Krankenversicherung Empfehlung
Thomas Jacobi, 45
Selbständiger aus Erfurt
Natürlich spare ich in der privaten Krankenversicherung viel Geld. Vor allem aber entscheide ich selbst, welche Klinik ich aufsuche und welcher Arzt mich behandelt.
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