Antwort: Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen ist der Versicherte in der privaten Krankenkasse selbst Vertragspartner des Arztes: Er erhält die Arztrechnungen und begleicht den Rechnungsbetrag selbst. Gleichzeitig kann er die Arztrechnungen bei seiner Kasse einreichen, die ihm die vereinbarten Leistungen erstattet.
Bei Krankenhausaufenthalten kann die PKV eine Kostenübernahme-Erklärung ausstellen. Dann rechnet die private Krankenkasse direkt mit dem Krankenhaus ab.
Gesundheit hat höchste Priorität, niedrige Beiträge sind ein schöner Nebeneffekt. Es beruhigt mich, als Privatpatientin auch hochkarä- tige Spezialisten aufsuchen zu können.
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