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Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung


Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet eine Einkommensgrenze, bis zu der in der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge erhoben werden.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind abhängig von dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Die Beiträge bleiben konstant, sobald die Beitragsbemessungsgrenze erreicht wird. Der Teil des Einkommens, der über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgeht, wird bei der Berechnung der Beiträge nicht berücksichtigt.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angepasst

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegt in 2009 bei 44.100 Euro pro Jahr bzw. 3.675 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angepasst. Seit dem 1.1.2003 weicht die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung von der Versicherungspflichtgrenze ab.

In den gesetzlichen Krankenkassen steigt der Monatsbeitrag mit dem Verdienst des Versicherten, bis das Bruttoeinkommen die Beitragsbemessungsgrenze erreicht.
Die private Krankenversicherung berechnet ihre Monatsbeiträge nicht auf Basis des Einkommens. Entscheidend sind hier das Versicherungsrisiko und die vereinbarten Leistungen.

Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze private Krankenversicherung / gesetzliche Krankenkassen

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Private Krankenversicherung Empfehlung
Christian Becker, 36
Angestellter aus Nürnberg
Als gut verdienender Arbeitneh- mer habe ich mich privat versi- chert. Entscheidend war die gute Gesundheitsversorgung, daneben genieße ich geringe Beiträge.
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