Beitragsentwicklung in der PKV
Beitragsentwicklung in der PKV: Wann sich die Beiträge erhöhen
Frage: Stichwort Beitragsanpassung / Beitragserhöhung: Kann eine private Krankenversicherung (PKV) die Beiträge erhöhen? Antwort: Beitragsanpassungen bzw. Beitragserhöhungen sind auch in den privaten Krankenkassen praktisch unvermeidlich. Ursachen sind z.B. neue Behandlungsmethoden und eine steigende Lebenserwartung. Mindestens jährlich muss jede private Kasse die kalkulierten mit den tatsächlich erforderlichen Versicherungsleistungen vergleichen und gegebenenfalls eine Beitraganpassung / Beitragserhöhung vornehmen.
Um sicher zu stellen, dass die
PKV bezahlbar bleibt, hat der Gesetzgeber unter anderem den Standardtarif und den zehnprozentigen gesetzlichen Zuschlag eingeführt. Diesen erhebt die
private Krankenversicherung vom 21. bis zum 60. Lebensjahr, um die Beiträge ab dem 65. Lebensjahr konstant zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr darf die private Krankenkasse die zugehörige Rückstellung auch beitragsmindernd einsetzen.
Wichtig: Treten beim Versicherten Krankheiten nach Policierung des Vertrages auf, kann die private Krankenversicherung deshalb keine Beitragsanpassung / Beitragserhöhung vornehmen.
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