Krankenversicherung Inhaltsverzeichnis   Partner   Kontakt   Impressum

Heilpraktiker-Leistungen in der PKV

Heilpraktiker: Diese Leistungen deckt die PKV ab


Der Ambulanttarif in der privaten Krankenversicherung regelt die Kostenerstattung für Leistungen niedergelassener Ärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten. Die Kostenerstattung für Medikamente und Hilfsmittel ist ebenfalls Bestandteil dieses Tarif-Bausteins.

Privatpatienten werden von Ärzten oft bevorzugt behandelt und können teurere oder mehr Leistungen erhalten. Das liegt daran, dass Ärzte bei Privatpatienten für die gleichen Behandlungen und Untersuchungen höhere Honorare erhalten als bei gesetzlich versicherten Patienten. Da es bei den privaten Versicherern keine Budgets gibt, bekommen Privatpatienten oft teurere Medikamente verschrieben. Die Leistungen des Ambulanttarifs im einzelnen:

Arztwahl und Heilpraktiker

In den gesetzlichen Krankenkassen hat der Versicherte die Arztwahl unter Ärzten mit Kassenzulassung. Es gibt keine Kostenerstattung für Behandlungen beim Heilpraktiker.

In der privaten Krankenversicherung hat der Versicherte die Auswahl unter allen Ärzten, also auch unter Spezialisten ohne Kassenzulassung. Behandlungen beim Heilpraktiker sind in den meisten Tarifen mitversichert.

Ambulante Behandlung

Pro Quartal werden in der gesetzlichen Krankenkasse 10 Euro Praxisgebühr beim Arzt fällig. Beim Zahnarzt müssen 10 Euro extra bezahlt werden.

In der privaten Krankenversicherung sind alle Behandlungen beim Arzt mitversichert.

Arzneimittelersatz

Die gesetzlichen Krankenkassen fordern eine Zuzahlung für Medikamente von 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel, unabhängig von der Packungsgröße.

In der privaten Krankenversicherung ist bei fast allen Tarifen die volle Kostenerstattung für Arzneimittel enthalten.

Hilfsmittel

In den gesetzlichen Krankenkassen gilt eine Zuzahlung von 10% für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Das bezieht sich aber nur auf den erstattungsfähigen Teil des Preises; liegt der Preis über dem festgelegten Höchstbetrag, muss der Versicherte zusätzlich noch den Differenzbetrag zahlen. Brillen und Kontaktlinsen werden grundsätzlich nicht erstattet. Ein Leistungsanspruch besteht nur für Kinder und Jugendliche sowie für schwer sehbeeinträchtigte Menschen.

In der privaten Krankenversicherung werden Hilfsmittel auch in hochwertiger Ausführung erstattet. Brillengläser werden oft in sehr hochwertiger Qualität übernommen, z.B. mit Superentspiegelung, Tönung etc., dasselbe gilt für Brillengestelle. Kontaktlinsen werden fast immer erstattet.

Diese Seite merken (Lesezeichen)

Diese Seite zu Ihren Favoriten (Lesezeichen) hinzufügenDiese Seite zu del.icio.us hinzufügenDiese Seite zu Mister Wong hinzufügenDiese Seite zu LinkARENA hinzufügenDiese Seite zu yigg hinzufügenDiese Seite zu Webnews hinzufügenDiese Seite zu Google hinzufügenDiese Seite zu folkd hinzufügenDiese Seite zu Yahoo MyWeb hinzufügen
Private Krankenversicherung Empfehlung
Sandra Fischer, 31
Teamleiterin aus Bremen
Gesundheit hat höchste Priorität, niedrige Beiträge sind ein schöner Nebeneffekt. Es beruhigt mich, als Privatpatientin auch hochkarä- tige Spezialisten aufsuchen zu können.
Lesezeichen Diese Seite merken (Lesezeichen)