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Krankengeld-Leistungen in der PKV

Krankengeld: Diese Leistungen deckt die PKV ab


Das Krankengeld sichert Leistungen im Falle einer langen Krankheit. Für Arbeitnehmer und Selbstständige sind Krankengeld-Leistungen sinnvoll, Beamte benötigen sie nicht.

Arbeitnehmer profitieren von Krankengeld-Leistungen, wenn sie bei einer langen Krankheit nach Ende der Lohnfortzahlung noch nicht arbeitsfähig sind. Da bei Selbstständigen der Verdienstausfall sofort zum Tragen kommt, sollte bei ihnen die Zahlung des Krankengeldes schon früher einsetzen. Beamte erhalten ihre Bezüge auch bei längerer Dienstunfähigkeit weiterhin, daher benötigen sie diesen Schutz nicht.


Krankengeld-Leistungen

In den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengeld erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, für maximal 78 Wochen.


In der privaten Krankenversicherung kann die Karenzzeit (Zahl der leistungsfreien Tage von Beginn der Arbeitsunfähigkeit) frei vereinbart werden.

Gesetzliche Krankenkassen zahlen Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Brutto- bzw. maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens, jedoch nicht mehr als 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Seit 2006 wird zur Finanzierung des Krankengeldes ein Sonderbeitrag von 0,5% des Bruttoeinkommens erhoben.

In der privaten Krankenversicherung ist ein Krankengeld bis zur Höhe des Nettoeinkommens zuzüglich Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge möglich.

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Private Krankenversicherung Empfehlung
Thomas Jacobi, 45
Selbständiger aus Erfurt
Natürlich spare ich in der privaten Krankenversicherung viel Geld. Vor allem aber entscheide ich selbst, welche Klinik ich aufsuche und welcher Arzt mich behandelt.
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