Krankengeld-Leistungen in der PKV
Krankengeld: Diese Leistungen deckt die PKV ab
Das Krankengeld sichert Leistungen im Falle einer langen Krankheit. Für Arbeitnehmer und Selbstständige sind Krankengeld-Leistungen sinnvoll, Beamte benötigen sie nicht. Arbeitnehmer profitieren von Krankengeld-Leistungen, wenn sie bei einer langen Krankheit nach Ende der Lohnfortzahlung noch nicht arbeitsfähig sind. Da bei Selbstständigen der Verdienstausfall sofort zum Tragen kommt, sollte bei ihnen die Zahlung des Krankengeldes schon früher einsetzen. Beamte erhalten ihre Bezüge auch bei längerer Dienstunfähigkeit weiterhin, daher benötigen sie diesen Schutz nicht.
Krankengeld-Leistungen
In den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengeld erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, für maximal 78 Wochen.
In der
privaten Krankenversicherung kann die Karenzzeit (Zahl der leistungsfreien Tage von Beginn der Arbeitsunfähigkeit) frei vereinbart werden.
Gesetzliche Krankenkassen zahlen Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Brutto- bzw. maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens, jedoch nicht mehr als 70 Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze.
Seit 2006 wird zur Finanzierung des Krankengeldes ein Sonderbeitrag von 0,5% des Bruttoeinkommens erhoben.
In der privaten Krankenversicherung ist ein Krankengeld bis zur Höhe des Nettoeinkommens zuzüglich Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge möglich.
Krankengeld & Leistungen: Weitere Infos...
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