Krankenhaus-Leistungen in der PKV
Krankenhaus: Diese Leistungen deckt die PKV ab
Der Stationärtarif in der privaten Krankenversicherung regelt die Kostenerstattung für stationäre Behandlungen im Krankenhaus. Besonders im Krankenhaus profitieren Privatpatienten von vielen Vorteilen. Je nach Tarif haben sie Anspruch auf Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Die Honorare für Krankenhausärzte können bis zum 3,5fachen der Gebührenordnung oder noch darüber hinaus erstattet werden. Das ermöglicht die Behandlung durch teure Spezialisten.
Stationäre Behandlung im Krankenhaus
Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Die Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Tag, maximal 280 Euro pro Jahr.
Die Behandlung erfolgt durch den diensthabenden Arzt.
Die
private Krankenversicherung stellt die Zimmergröße zur Wahl (Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer).
Es besteht außerdem freie
Arztwahl (auch Chefarzt).
Krankenhauswahl
Gesetzliche Krankenkassen erstatten den Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, 13 Euro Zuzahlung je Fahrt. Es gibt keine Erstattung für Privatkliniken.
In der
privaten Krankenversicherung besteht freie Wahl unter allen Krankenhäusern und Kurkliniken (nach Genehmigung der Versicherungsgesellschaft).
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