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Krankenhaus-Leistungen in der PKV

Krankenhaus: Diese Leistungen deckt die PKV ab


Der Stationärtarif in der privaten Krankenversicherung regelt die Kostenerstattung für stationäre Behandlungen im Krankenhaus.

Besonders im Krankenhaus profitieren Privatpatienten von vielen Vorteilen. Je nach Tarif haben sie Anspruch auf Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Die Honorare für Krankenhausärzte können bis zum 3,5fachen der Gebührenordnung oder noch darüber hinaus erstattet werden. Das ermöglicht die Behandlung durch teure Spezialisten.

Stationäre Behandlung im Krankenhaus

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Die Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Tag, maximal 280 Euro pro Jahr.
Die Behandlung erfolgt durch den diensthabenden Arzt.

Die private Krankenversicherung stellt die Zimmergröße zur Wahl (Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer).
Es besteht außerdem freie Arztwahl (auch Chefarzt).

Krankenhauswahl

Gesetzliche Krankenkassen erstatten den Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, 13 Euro Zuzahlung je Fahrt. Es gibt keine Erstattung für Privatkliniken.

In der privaten Krankenversicherung besteht freie Wahl unter allen Krankenhäusern und Kurkliniken (nach Genehmigung der Versicherungsgesellschaft).

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Private Krankenversicherung Empfehlung
Sandra Fischer, 31
Teamleiterin aus Bremen
Gesundheit hat höchste Priorität, niedrige Beiträge sind ein schöner Nebeneffekt. Es beruhigt mich, als Privatpatientin auch hochkarä- tige Spezialisten aufsuchen zu können.
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