PKV-Beiträge
So werden die Beiträge zur PKV berechnet
Frage: Wie berechnen sich die Beiträge in gesetzlicher und privater Krankenversicherung? Antwort: In den gesetzlichen Krankenkassen werden die Monatsbeiträge vom Verdienst des Versicherten bestimmt: Liegt das Bruttoeinkommen unterhalb der
Beitragsbemessungsgrenze, führt der Versicherte einen festen Anteil seines Verdienstes an die gesetzliche Krankenkasse ab, zum Beispiel 15 Prozent. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist der Versicherungsbeitrag konstant, z.B. 576 Euro pro Monat (inklusive Pflegeversicherung).
Die
private Krankenversicherung berechnet ihre Beiträge unabhängig vom Einkommen des Versicherten: Entscheidend ist das versicherte Risiko, also die voraussichtlichen Kosten für den Versicherer. Diese werden bestimmt durch Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten sowie durch die vereinbarten Leistungen. Dabei berechnet eine private Krankenversicherung ihre Beiträge nach dem "Prinzip der gleichbleibenden Prämie". Die Beiträge steigen also nicht, weil die Versicherten während der Vertragslaufzeit älter werden, sondern wegen schwer kalkulierbarer Faktoren wie steigender Lebenserwartung, Kostensteigerungen im Gesundheitswesen usw.
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