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Private Krankenversicherung: Die wichtigsten Leistungen
Eine private Krankenversicherung (PKV) setzt Ihre Tarifangebote gewöhnlich aus vier Bausteinen zusammen: Ambulanz-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarif (letzterer entfällt bei Beamten). Die
private Krankenversicherung bietet gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen ein sehr umfangreiches Leistungsspektrum. Je nach Bedarf können Tarife individuell kombiniert werden. So kann man durch die passende Vertragsgestaltung den Leistungsumfang selbst bestimmen. Dabei sollte man gewisse Mindestanforderungen berücksichtigen und sich über eventuelle zusätzliche Leistungen Gedanken machen.
Diese Leistungen sollte eine private Krankenversicherung mindestens beinhalten
Ambulante Behandlung: Arzt- und Zahnarzthonorare sollte die private Krankenkasse bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der jeweiligen Gebührenordnung erstatten.
Stationäre Behandlung: Die private
Krankenversicherung sollte die Unterbringung im Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung beinhalten.
Zahnmedizin: Kosten für
Zahnersatz und Inlays sollte die PKV zu mindestens 65 Prozent erstatten,
Zahnbehandlungen zu 90 Prozent.
Vorsorgeuntersuchungen: Mindestens im Umfang der gesetzlichen Krankenkassen sollte die private Krankenversicherung Kosten für Vorsorgeuntersuchungen erstatten.
Reisen: Die private Krankenkasse sollte Krankheitskosten auf bis zu vierwöchigen Reisen ins außereuropäische Ausland erstatten.
Krankentagegeld: Die Kasse sollte ein Krankentagegeld von mindestens 80 Euro pro Tag bezahlen.
Diese Leistungen können Sie in der PKV zusätzlich bekommen
Selbstverständlich bietet jede private Krankenkasse auch
höhere Leistungen an. Beispiele sind Kostenerstattungen für Psychotherapie,
Heilpraktiker, Brillen und Kontaktlinsen, Arzthonorare über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus, höhere Zahnersatzleistungen usw. Vorteil für den Verbraucher: Er kann sich die
PKV nach den persönlichen Bedürfnissen zusammenstellen.
Wir bzw. unsere Partner erstellen Ihnen gerne einen neutralen
Versicherungsvergleich, der die genannten Mindestleistungen wie auch Ihre individuellen Anforderungen berücksichtigt.
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