Antwort: Wer von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV) wechselt, ist an diese Entscheidung gebunden. Eine Rückkehr in eine der gesetzlichen Krankenkassen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausnahmen bezüglich der Rückkehr in die GKV bestehen bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres vor allem bei Arbeitslosigkeit und wenn das Gehalt die Bemessungsgrenze unterschreitet.
Gesundheit hat höchste Priorität, niedrige Beiträge sind ein schöner Nebeneffekt. Es beruhigt mich, als Privatpatientin auch hochkarä- tige Spezialisten aufsuchen zu können.
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