Rückstellungen in der PKV
Rückstellungen in der PKV: Warum sie nötig sind
Frage: Wozu bildet eine private Krankenversicherung (PKV) Rückstellungen? Antwort: Rückstellungen sollen die Beiträge der
privaten Krankenversicherung auf Dauer konstant halten.
Für die meisten Tarife der
PKV ist der Aufbau von Rückstellungen in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und die Verwendung genau geregelt.
Eine private Kasse bildet drei Arten von Rückstellungen: Die Alterungsrückstellung, deren Höhe sich aus der Tarifkalkulation ergibt, die zusätzliche Alterungsrückstellung, die aus Überzinsbeträgen gebildet wird, und die Rückstellung aufgrund des (zehnprozentigen, mit der Gesundheitsreform 2000 eingeführten) gesetzlichen Zuschlags. Diesen Zuschlag erhebt die private Krankenkasse vom 21. bis zum 60. Lebensjahr, um die Beiträge ab dem 65. Lebensjahr konstant zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr darf die PKV diese Rückstellung auch beitragsmindernd einsetzen.
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