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Wechsel-Voraussetzungen zur PKV

Wechsel in die PKV: Das sind die Voraussetzungen


Frage: Unter welchen Voraussetzungen darf ich in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln?

Antwort: Jederzeit in die private Krankenversicherung (private Vollversicherung) wechseln können freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt (Brutto-Arbeitseinkommen) oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sind freiwillig krankenversichert. Zu den freiwilligen Mitgliedern gehören außerdem Selbständige, Freiberufler und Beamte unabhängig von ihrem Einkommen. Extra-Vorteil für Beamte: Sie erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Beihilfe zu ihren Krankheitskosten (i.d.R. 50-70% der Aufwendungen).

Wer darf nicht in die PKV wechseln?

Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Brutto-Arbeitseinkommen unter 4.050 Euro sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Sie dürfen nicht in die private Krankenversicherung (Vollversicherung) wechseln, können ihren Versicherungsschutz jedoch durch private Krankenzusatzversicherungen verbessern (z.B. Chefarztbehandlung).

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Private Krankenversicherung Empfehlung
Thomas Jacobi, 45
Selbständiger aus Erfurt
Natürlich spare ich in der privaten Krankenversicherung viel Geld. Vor allem aber entscheide ich selbst, welche Klinik ich aufsuche und welcher Arzt mich behandelt.
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