Wechsel-Voraussetzungen zur PKV
Wechsel in die PKV: Das sind die Voraussetzungen
Frage: Unter welchen Voraussetzungen darf ich in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln? Antwort: Jederzeit in die
private Krankenversicherung (private Vollversicherung) wechseln können freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt (Brutto-Arbeitseinkommen) oberhalb der
Versicherungspflichtgrenze sind freiwillig krankenversichert. Zu den freiwilligen Mitgliedern gehören außerdem Selbständige, Freiberufler und Beamte unabhängig von ihrem Einkommen. Extra-Vorteil für Beamte: Sie erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Beihilfe zu ihren Krankheitskosten (i.d.R. 50-70% der Aufwendungen).
Wer darf nicht in die PKV wechseln?
Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Brutto-Arbeitseinkommen unter 4.050 Euro sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Sie dürfen nicht in die private
Krankenversicherung (Vollversicherung) wechseln, können ihren Versicherungsschutz jedoch durch private
Krankenzusatzversicherungen verbessern (z.B. Chefarztbehandlung).
Wechsel & PKV: Weitere Infos...
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