Zahnarzt-Leistungen in der PKV
Zahnarzt: Diese Leistungen deckt die PKV ab
Der Zahntarif in der privaten Krankenversicherung regelt die Kostenerstattung für Leistungen beim Zahnarzt wie Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Privatpatienten können beim Zahnarzt höhere Kostenerstattungen erhalten als Kassenpatienten. Für Behandlungen beim Zahnarzt können in der Regel Honorare bis zum 3,5fachen Satz der Gebührenordnung erstattet werden. Bei der Wahl eines Zahntarifs sollten Versicherte in punkto Zahnersatz auf die Höhe der Erstattung von Material- und Laborkosten achten.
Zahnbehandlungen beim Zahnarzt
Gesetzliche Krankenkassen bieten eine Kostenerstattung für kassenzugelassene Zahnbehandlungen.
Die
private Krankenversicherung gewährt je nach Wahl eine Erstattung bis zu 100 Prozent der Zahnbehandlungskosten, teilweise mit Obergrenzen in den ersten Versicherungsjahren.
Zahnersatz
In den gesetzlichen Krankenkassen gibt es eine Kostenerstattung für Zahnersatz - abhängig von der nachweislichen regelmäßigen Zahnpflege/-vorsorge - von 50 bis 65 Prozent der kassenzugelassenen Leistungen. Verblendungen im Backenbereich, Implantate und große Brücken werden nicht erstattet. 2005 wurden Festzuschüsse eingeführt und es muss ein gesonderter Beitrag für die Versorgung mit Zahnersatz gezahlt werden.
In der
privaten Krankenversicherung werden je nach Tarif bis zu 90 Prozent der Zahnersatzkosten erstattet, auch für hochwertige Materialien (Gold, Keramik etc.).
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