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Zahnarzt-Leistungen in der PKV

Zahnarzt: Diese Leistungen deckt die PKV ab


Der Zahntarif in der privaten Krankenversicherung regelt die Kostenerstattung für Leistungen beim Zahnarzt wie Zahnbehandlungen und Zahnersatz.

Privatpatienten können beim Zahnarzt höhere Kostenerstattungen erhalten als Kassenpatienten. Für Behandlungen beim Zahnarzt können in der Regel Honorare bis zum 3,5fachen Satz der Gebührenordnung erstattet werden. Bei der Wahl eines Zahntarifs sollten Versicherte in punkto Zahnersatz auf die Höhe der Erstattung von Material- und Laborkosten achten.

Zahnbehandlungen beim Zahnarzt

Gesetzliche Krankenkassen bieten eine Kostenerstattung für kassenzugelassene Zahnbehandlungen.

Die private Krankenversicherung gewährt je nach Wahl eine Erstattung bis zu 100 Prozent der Zahnbehandlungskosten, teilweise mit Obergrenzen in den ersten Versicherungsjahren.

Zahnersatz

In den gesetzlichen Krankenkassen gibt es eine Kostenerstattung für Zahnersatz - abhängig von der nachweislichen regelmäßigen Zahnpflege/-vorsorge - von 50 bis 65 Prozent der kassenzugelassenen Leistungen. Verblendungen im Backenbereich, Implantate und große Brücken werden nicht erstattet. 2005 wurden Festzuschüsse eingeführt und es muss ein gesonderter Beitrag für die Versorgung mit Zahnersatz gezahlt werden.

In der privaten Krankenversicherung werden je nach Tarif bis zu 90 Prozent der Zahnersatzkosten erstattet, auch für hochwertige Materialien (Gold, Keramik etc.).

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Private Krankenversicherung Empfehlung
Thomas Jacobi, 45
Selbständiger aus Erfurt
Natürlich spare ich in der privaten Krankenversicherung viel Geld. Vor allem aber entscheide ich selbst, welche Klinik ich aufsuche und welcher Arzt mich behandelt.
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