Berufsunfähigkeitsrente
Unter einer Berufsunfähigkeitsrente versteht man eine Rentenzahlung an Personen, die Ihren Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität dauerhaft nicht mehr ausüben können.
Nur Personen, die vor dem 2.1.1961 geboren und gesetzlich rentenversichert sind, haben Anspruch auf eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Der Gesetzgeber knüpft die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente allerdings an harte Kriterien. Unter anderem dürfen Betroffene höchstens noch zur Hälfte in einem Beruf arbeitsfähig sein, für den ähnliche Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind.
Personen, die nach dem 1.1.1961 geboren sind, haben bei Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf staatliche Rentenzahlungen. Unter bestimmten (härteren) Voraussetzungen zahlt die gesetzliche Rentenversicherung jedoch eine Rente wegen Erwerbsminderung.
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