Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet eine monatliche Rentenzahlung, wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wird. Höhe und Dauer der Zahlung werden vertraglich vereinbart. Die Dienstunfähigkeit wird vom Dienstherrn aufgrund beamtenrechtlicher Regelungen ausgesprochen.
Vor allem für junge Beamte ist eine private Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig, da sie im Falle einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit keine oder nur geringe Leistungen vom Staat erhalten. Für langjährig Beamtete kann die Police eine zusätzliche Absicherung sein, um den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Beamte darauf achten, dass der Vertrag die sogenannte Beamtenklausel (auch Dienstunfähigkeitsklausel) enthält. In diesem Fall leistet der Versicherer ohne weitere Prüfung, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit anerkennt.
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