Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Der Arbeitgeber schließt dabei eine Lebensversicherung auf den Arbeitnehmer ab.

Die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmer können aber die Beiträge in Form einer Entgeltumwandlung übernehmen; dabei werden Teile des Gehalts für die Beitragszahlungen verwendet, was sich steuermindernd auswirkt. Seit 2002 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seinen Beschäftigten diese spezielle Form der bAV anzubieten.

Die Rentenzahlungen beginnen mit Erreichen der vereinbarten Altersgrenze. Direktversicherungen lassen sich aber auch mit einem Kapitalwahlrecht vereinbaren; dann erfolgt die Auszahlung zu Rentenbeginn in einer Gesamtsumme.

Der Ausdruck „Direktversicherung“ existiert auch in einem allgemeineren Sprachgebrauch. Er bezieht sich dann generell auf alle Versicherungen, die auf direktem Wege bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Solche „Direktversicherungen“ verzichten also auf die Dienste eines Versicherungsvermittlers.

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