Erwerbsminderungsrente
Als erwerbsgemindert werden Personen bezeichnet, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch eine berufliche Tätigkeit zu bestreiten. Für alle nach dem 2.1.1961 Geborenen gilt seit Inkrafttreten der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§ 435 SGB III) das Gesetz zur Rente wegen Erwerbsminderung (§43 SGB VI): Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von
- 30% des Bruttolohns, wenn sie maximal drei Stunden pro Tag arbeiten können (volle Erwerbsminderungsrente),
- 15% des Bruttolohns, wenn sie maximal sechs Stunden pro Tag arbeiten können (halbe Erwerbsminderungsrente).
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Rente wegen Erwerbsminderung kein Ersatz für private BU
Wer pro Tag nur noch weniger als sechs Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die ist aber nicht gerade ein staatliches Vorzeigeprojekt: Sie fällt sehr dürftig aus. Außerdem muss der Antragsteller einige Hürden überwinden. weiter lesen
Die staatliche Rente bei Berufsunfähigkeit reicht nicht
Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist wenig wert. Im Falle einer Berufsunfähigkeit gibt’s maximal dreißig Prozent vom letzten Bruttogehalt. Um den Lebensstandard zu sichern, ist daher Eigeninitiative gefragt. Und es gibt gute Gründe, damit so früh wie möglich zu beginnen. weiter lesen
Erwerbsminderungsrenten Kürzung
Seit dem Jahr 2001 wurden mit der Rentenreform die Erwerbsminderungsrenten vieler Betroffener um bis zu gut 10 Prozent gekürzt. Der Grund: Die Renten waren höher als die vergleichbare Altersrente. weiter lesen
Wer Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat
Die „Rente wegen Erwerbsminderung“ (Erwerbsminderungsrente) ersetzt seit dem 1. Januar 2001 die vorherigen gesetzlichen Rentenarten Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente. Der Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung ergibt sich seither ... weiter lesen
Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen
Mit der Rentenreform zum 1. Januar 2001 wurden die Begriffe Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit quasi abgeschafft. Seitdem zählt als Voraussetzung für die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente ausschließlich die so genannte Erwerbsminderung. weiter lesen
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Mit Einführung der Erwerbsminderungsrente haben sich die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Absicherung gegen Berufsunfähigkeit deutlich verschlechtert. Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, ist finanziell in jedem Fall schlecht dran. weiter lesen
Berufsunfähigkeit Erwerbsminderungsrente
Als im Jahr 2001 die Rentenversicherung reformiert wurde, wurden die Folgen für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft eher wenig diskutiert. Kein Wunder: Das betraf ja eher die Jungen, die in der Regel gesund waren. Aber auch die sind mittlerweile ... weiter lesen
BU-Beiträge können unterschiedlich sein
Obwohl es weiterhin eine gesetzliche Unfallversicherung und – zumindest auf dem Papier – eine Erwerbsminderungsrente gibt, sollte jeder Berufstätige auch privat vorsorgen. Aber was für die kaufmännische Angestellte recht günstig ist, ist für den Dachdecker alles andere als billig. weiter lesen

