Erwerbsminderungsrente

Als erwerbsgemindert werden Personen bezeichnet, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch eine berufliche Tätigkeit zu bestreiten. Für alle nach dem 2.1.1961 Geborenen gilt seit Inkrafttreten der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§ 435 SGB III) das Gesetz zur Rente wegen Erwerbsminderung (§43 SGB VI): Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von

  • 30% des Bruttolohns, wenn sie maximal drei Stunden pro Tag arbeiten können (volle Erwerbsminderungsrente),
  • 15% des Bruttolohns, wenn sie maximal sechs Stunden pro Tag arbeiten können (halbe Erwerbsminderungsrente).
Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Mit Inkrafttreten der Reform im Jahre 2001 wurden die staatlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten de facto abgeschafft. Die durch die Gesetzesänderung entstandene Versorgungslücke lässt sich durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kompensieren.

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Rente wegen Erwerbsminderung kein Ersatz für private BU

Wer pro Tag nur noch weniger als sechs Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die ist aber nicht gerade ein staatliches Vorzeigeprojekt: Sie fällt sehr dürftig aus. Außerdem muss der Antragsteller einige Hürden überwinden. weiter lesen

Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel

Die staatliche Rente bei Berufsunfähigkeit reicht nicht

Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist wenig wert. Im Falle einer Berufsunfähigkeit gibt’s maximal dreißig Prozent vom letzten Bruttogehalt. Um den Lebensstandard zu sichern, ist daher Eigeninitiative gefragt. Und es gibt gute Gründe, damit so früh wie möglich zu beginnen. weiter lesen

Erwerbsminderungsrenten Kürzung: Stiftung Warentest weist auf Urteil hin
Erwerbsminderungsrenten Kürzung: Hinweis von Stiftung Warentest

Erwerbsminderungsrenten Kürzung

Seit dem Jahr 2001 wurden mit der Rentenreform die Erwerbsminderungsrenten vieler Betroffener um bis zu gut 10 Prozent gekürzt. Der Grund: Die Renten waren höher als die vergleichbare Altersrente. weiter lesen

Wer Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung hat

Wer Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat

Die „Rente wegen Erwerbsminderung“ (Erwerbsminderungsrente) ersetzt seit dem 1. Januar 2001 die vorherigen gesetzlichen Rentenarten Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente. Der Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung ergibt sich seither ... weiter lesen

Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen der Zahlung

Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen

Mit der Rentenreform zum 1. Januar 2001 wurden die Begriffe Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit quasi abgeschafft. Seitdem zählt als Voraussetzung für die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente ausschließlich die so genannte Erwerbsminderung. weiter lesen

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Voraussetzungen

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Mit Einführung der Erwerbsminderungsrente haben sich die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Absicherung gegen Berufsunfähigkeit deutlich verschlechtert. Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, ist finanziell in jedem Fall schlecht dran. weiter lesen

Berufsunfähigkeit: Erwerbsminderungsrente - Für wen?

Berufsunfähigkeit Erwerbsminderungsrente

Als im Jahr 2001 die Rentenversicherung reformiert wurde, wurden die Folgen für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft eher wenig diskutiert. Kein Wunder: Das betraf ja eher die Jungen, die in der Regel gesund waren. Aber auch die sind mittlerweile ... weiter lesen

Berufsunfähigkeitsversicherung: Teuer für den Dachdecker

BU-Beiträge können unterschiedlich sein

Obwohl es weiterhin eine gesetzliche Unfallversicherung und – zumindest auf dem Papier – eine Erwerbsminderungsrente gibt, sollte jeder Berufstätige auch privat vorsorgen. Aber was für die kaufmännische Angestellte recht günstig ist, ist für den Dachdecker alles andere als billig. weiter lesen

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