Fondsgebundene Lebensversicherung

Eine fondsgebundene Lebensversicherung dient sowohl der Altersvorsorge als auch der Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall. Zum Vertragsende wird das angesammelte Kapital per Einmalzahlung oder als Rente ausbezahlt. In dieser Hinsicht gleicht die fondsgebundene der klassischen Kapitallebensversicherung. Unterschiede bestehen aber bei der Verwendung der Sparanteile.

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen fließen die Sparanteile in Aktien-, Renten- oder Mischfonds, aus denen der Versicherungsnehmer in der Regel einen Fonds auswählen kann. Im Vergleich zur Kapitallebensversicherung lassen sich so höhere Renditen erzielen; andererseits drohen aber auch Verluste. Denn bei der fondsgebundenen Lebensversicherung ist nicht garantiert, dass das eingezahlte Kapital bei Vertragsablauf vollumfänglich ausgezahlt werden kann.

Aus steuerlicher Sicht sind Lebensversicherungen privilegiert, denn die Erträge unterliegen – mit einigen Ausnahmen – nicht der Abgeltungsteuer.

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