Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Die Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung leis­tet eine monat­li­che Ren­ten­zah­lung, wenn ein Beam­ter aus gesund­heit­li­chen Grün­den dienst­un­fä­hig wird. Höhe und Dau­er der Zah­lung wer­den ver­trag­lich ver­ein­bart. Die Dienst­un­fä­hig­keit wird vom Dienst­herrn auf­grund beam­ten­recht­li­cher Rege­lun­gen ausgesprochen. 

Vor allem für jun­ge Beam­te ist eine pri­va­te Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wich­tig, da sie im Fal­le einer vor­zei­ti­gen Dienst­un­fä­hig­keit kei­ne oder nur gerin­ge Leis­tun­gen vom Staat erhal­ten. Für lang­jäh­rig Beam­te­te kann die Poli­ce eine zusätz­li­che Absi­che­rung sein, um den gewohn­ten Lebens­stan­dard auf­recht­erhal­ten zu können. 

Beim Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung müs­sen Beam­te dar­auf ach­ten, dass der Ver­trag die soge­nann­te Beam­ten­klau­sel (auch Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel) ent­hält. In die­sem Fall leis­tet der Ver­si­che­rer ohne wei­te­re Prü­fung, wenn der Dienst­herr eine Dienst­un­fä­hig­keit anerkennt. 

Glos­sar: Was ist eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, wer braucht sie?

Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Ver­si­che­rung) für Beam­te und Sol­da­ten. Staats­die­ner sind „dienst­un­fä­hig“, wenn kör­per­li­cher Zustand oder Krank­heit die Aus­übung des Beru­fes auf Dau­er ver­hin­dern. Eine “DU-Ver­si­che­rung” zahlt in die­sem Fall eine Ren­te in ver­ein­bar­ter Höhe. 

Setzt die Ver­si­che­rungs­po­li­ce den Aus­druck „Dienst­un­fä­hig“ gleich mit „Berufs­un­fä­hig“, dann nen­nen Fach­leu­te das “Dienst­un­fä­hig­keits­klau­sel”: Der Ver­si­che­rer kann den Beam­ten dann nicht auf eine ande­re Tätig­keit außer­halb des öffent­li­chen Diens­tes verweisen. 

Eine „ech­te DU-Klau­sel“ beinhal­tet zwei Elemente: 

  1. Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit und
  2. Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit.

Fehlt der zwei­te Teil, genie­ßen nur Beam­te auf Lebens­zeit den voll­stän­di­gen Schutz. Beam­te auf Wider­ruf oder Beam­te auf Pro­be blei­ben aus­ge­schlos­sen, da der Dienst­herr sie im Fal­le von Dienst­un­fä­hig­keit in den Ruhe­stand „ent­lässt“, nicht „ver­setzt“.

Für wen ist eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wichtig?

Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eig­net sich für Beam­te, die ihren Lebens­stan­dard für den Fall sichern möch­ten, dass sie dienst­un­fä­hig wer­den. Beson­ders wich­tig ist sie für Beam­te auf Pro­be oder auf Wider­ruf. Denn der Staat ent­lässt sie im DU-Fall aus dem Dienst. Zugleich sorgt er zwar für die Nach­ver­si­che­rung in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung, gewährt aber kei­ne Ver­sor­gungs­be­zü­ge. Ohne DU-Ver­si­che­rung ent­ste­hen gro­ße finan­zi­el­le Lücken. Beam­te auf Pro­be erhal­ten bei einem Dienst­un­fall gerin­ge Ver­sor­gungs­leis­tun­gen. Die­se rei­chen in der Regel nicht für den Lebens­un­ter­halt aus. 

Jün­ge­re Beam­te auf Lebens­zeit erwer­ben erst nach fünf Jah­ren Dienst­zeit einen Anspruch auf Ruhe­ge­halt. Eine DU-Ver­si­che­rung ist für sie sinn­voll. Die Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen soll­ten in den ers­ten fünf Jah­ren beson­ders hoch sein, um einen aus­rei­chen­den Schutz zu bieten. 

Wel­che Beson­der­hei­ten gel­ten für Soldaten?

Beschei­nigt der Trup­pen­arzt eine Dienst­un­fä­hig­keit, ver­setzt der Dienst­herr allen­falls Berufs­sol­da­ten in den Ruhe­stand. Zeit­sol­da­ten wer­den ent­las­sen und in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung nach­ver­si­chert. Frei­wil­lig Wehr­dienst­leis­ten­de sind ohne­hin gesetz­lich ren­ten­ver­si­chert und kön­nen ledig­lich eine Erwerbs­min­de­rungs­ren­tebean­tra­gen.

Eini­ge Ver­si­che­rer set­zen den Sta­tus „Sol­dat“ gleich mit dem Beam­ten­sta­tus. Das ist wich­tig für die Gül­tig­keit einer DU-Klausel. 

Wor­auf soll­ten Beam­te bei Poli­zei, Jus­tiz oder Feu­er­wehr achten?

Voll­zugs­be­am­te kön­nen in der Regel nur „beschränkt dienst­un­fä­hig“ wer­den. Sie müs­sen ver­stärkt damit rech­nen, dass der Arbeit­ge­ber sie auf einen ande­ren Pos­ten ver­setzt. Nur weni­ge Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen bie­ten eine beson­de­re Klau­sel für die­sen Fall. 

Das Dienst­un­fä­hig­keits­ri­si­ko ist für Poli­zis­ten und Feu­er­wehr­leu­te beson­ders hoch, da sie oft Leib und Leben ris­kie­ren. Sie soll­ten schon in jun­gen Jah­ren einen aus­rei­chen­den Schutz abschlie­ßen, um den Lebens­stan­dard lang­fris­tig zu sichern. 

Was soll­te eine gute Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung beinhalten?

Eine DU-Ver­si­che­rung ent­hält im Ide­al­fall die fol­gen­den Merkmale: 

  • echte DU-Klausel,
  • verkürzter Prognosezeitraum (sechs Monate),
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung,
  • Versicherungsschutz bis zum Pensionsalter,
  • Nachversicherungsgarantien,
  • Leistungen auch bei begrenzter Dienstunfähigkeit (unter 50 Prozent) und
  • Leistungen auch bei beschränkter Dienstunfähigkeit (wichtig im Vollzugsdienst).

    Eigenständige Dienstunfähigkeitsversicherung für junge Lehrer und Staatsdiener am preiswertesten

    Staatsbedienstete sind zu Laufbahnbeginn durch ihren Dienstherrn nicht gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit abgesichert. Versicherer bieten daher spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen für Beamte und Lehrer an. Am preiswertesten ist eine eigenständige BU-Police oder die BU als Ergänzung zur Risikolebensversicherung. Teurer sind Kombi-Produkte, die zur Versicherung eine Geldanlage bieten.

    Die „Geld und Verbraucher Interessenvereinigung“ (GVI) hat unterschiedliche Modelle der Dienstunfähigkeitsversicherung einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen. Ergebnis: Viele kombinierte Versicherungsprodukte sind ungeeignet, zum Beispiel Policen mit kombinierten Kapitallebens- oder Rentenversicherungen. „Trennen Sie Geldanlage und Versicherung“, empfiehlt Siegfried Karle von der Interessenvereinigung. Sein Argument: Angesichts doppelter Provisions- und Beitragskosten werde am Leistungsumfang der BUgespart. Gerade Berufsanfänger sind jedoch auf ausreichende Rentenhöhe und Leistungsdauer angewiesen.

    Ruhegeld bei Dienstunfähigkeit erst ab fünf Jahren im Beruf

    Karle hat für die GVI Policen von jungen Beamten und Lehrern überprüft. Sein Fazit: „Beim Abschluss von Kombiprodukten werden viel zu niedrige Dienstunfähigkeitsrenten bzw. zu kurze Versicherungs- und Leistungsdauern vereinbart.“ Kombiprodukte nutzten daher eher den Versicherungsvertretern, die hohe Provisionen dafür kassierten, kritisiert Karle.

    Für junge Lehrer und Staatsbedienstete, die zunächst Beamte auf Probe oder Widerruf sind, können schlechte BU-Konditionen fatale Folgen haben: Ihnen steht erst nach fünf Jahren im Beruf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit zu. Nur bei einem Dienstunfall gilt die fünfjährige Wartezeit nicht.

    BU oder Spezialpolice für Beamte und Lehrer zu Dienstbeginn

    Ohne die Hilfe ihres Dienstherrn sind Berufsanfänger mit Beamtenstatus allein auf die BU-Rente oder ggf. auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen. Die GVI rät jungen Lehrern und anderen Staatsbediensteten deshalb zu einer eigenständigen BU mit

    • ausreichender Höhe der vereinbaren Dienstunfähigkeitsrente,
    • Leistungsdauer mindestens bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter,
    • Versicherungsdauer mindestens bis zum Ende der fünfjährigen Wartezeit sowie
    • Option zur Anpassung der Konditionen nach Ruhegeldanspruch.

    Für geeignet hält die GVI außerdem Spezialpolicen, die manche Versicherer als Dienstunfähigkeitsversicherung für junge Beamte und Lehrer anbieten. Eine Alternative dazu kann die BU als Zusatz zur Risikolebensversicherung sein.

    Konditionen der Dienstunfähigkeitsversicherung anpassen

    Nach Ablauf der fünfjährigen Wartezeit ändert sich für Lehrer und andere Staatsbedienstete die Situation, sobald sie Beamte auf Lebenszeit geworden sind: Im Falle der Dienstunfähigkeit haben sie nun Anspruch auf ein staatliches Ruhegeld. Mindestens 1.400 Euro zahlt ihnen der Dienstherr im Monat. Für Beamte mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung bedeutet das: Die Versicherungskonditionen sollten der Versorgungsverbesserung angepasst und die BU bei Bedarf in ihrem Leistungsumfang reduziert werden.