Krankenhauszusatzversicherung
Eine Krankenhauszusatzversicherung deckt Leistungen ab, die bei einem stationären Aufenthalt über die üblichen Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Sie übernimmt beispielsweise die Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie Behandlungen durch den Chefarzt.
Gute Versicherungstarife erstatten auch Kosten für Behandlungen in teureren Kliniken, die eine bessere Versorgung erwarten lassen. Gerade bei ernsthaften Erkrankungen ist die Krankenhauszusatzversicherung daher eine wertvolle Police. Bei „normalen“ Erkrankungen können Versicherte hingegen – auf Wunsch – auf die Komfortleistungen verzichten und – in ausgewählten Tarifen – vom Versicherer einen Ausgleich in Form eines Krankenhaustagegelds erhalten.
Verwandte Themen: Krankenzusatzversicherung, Krankentagegeldversicherung, private Krankenvollversicherung
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