Krankenkassen müssen Impfung gegen Schweinegrippe finanzieren
Krankenkassen bezahlen Impfung gegen Schweinegrippe
Die Krankenkassen müssen die Kosten der Impfung gegen die so genannte Schweinegrippe für die Versicherten tragen. Das Bundeskabinett hatte kürzlich die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1) beschlossen. Auch in der privaten Krankenversicherung wollen die Versicherer die Kosten der Impfung übernehmen.
Die Impfung gegen Schweinegrippe wird vom Bundesgesundheitsministerium empfohlen. Die erste Impfwelle soll es laut dem Ministerium im Herbst diesen Jahres geben. Dabei sollen bevorzugt besonders gefährdete Personengruppen wie chronisch Kranke, Schwangere und Personal im Gesundheitswesen eine Impfung erhalten. Auf die gesetzlichen Krankenkassen kommen daher Mehrausgaben zu.
Impfung gegen Schweinegrippe verursacht Krankenkassen erhebliche Kosten
Laut der Verordnung der Bundesregierung muss die gesetzliche Krankenkasse für die Impfung von 50 Prozent der gesetzlich Versicherten aufkommen. Sollten sich mehr Bürger gegen die Schweinegrippe impfen lassen wollen, tritt der Staat mit Steuermitteln ein. Auf die gesetzlichen Krankenkassen kommen damit Kosten in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro zu. Die Impfung eines Versicherten kostet die Krankenkassen jeweils 28 Euro.
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Keine Zusatzbeiträge wegen der Impfung
Laut einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums bestehe mit der gesetzlichen Krankenkasse „Einvernehmen“, dass eine Erhöhung des einheitlichen Beitragssatzes oder Zusatzbeiträge nicht erforderlich seien. Im Vorfeld hatte die Finanzierung der Impfung gegen die Schweinegrippe für Streit gesorgt, und die Krankenkassen hatten mit Zusatzbeiträgen gedroht. Doch nun hält Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Zusatzbeiträge allein aufgrund der Ausgaben für die Schweinegrippe-Impfung für „sehr unwahrscheinlich“.
