Krankenversicherung: Steuerlich gibt es wohl bald Entlastung
Krankenversicherung: Beiträge in 2010 steuerlich absetzbar?
Es ändert sich etwas bei der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Das gilt auch für das Jahr 2010. Ab 1. Januar werden alle Beiträge steuerlich berücksichtigt. Gesetzlich und privat Versicherte werden dann im gleichen Umfang entlastet. So ist es zumindest vorgesehen.
Steuern: Beiträge zur Krankenversicherung bald besser absetzbarDass die Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich absetzbar werden, wird seit Jahren diskutiert. Zu einem Durchbruch ist man in der großen Koalition jedoch nicht gekommen. Das scheint sich aktuell zu ändern. Im Februar 2009 liegt zumindest ein Gesetzentwurf vor. Nach diesem sollen die Beiträge sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung ab dem Jahr 2010 steuerlich absetzbar sein.
Krankenversicherung: Gesetzliche Anteile heraus rechnen
Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet das: Sie können ab dem Jahr 2010 immer den Betrag geltend machen, den sie tatsächlich im Rahmen der Beiträge gezahlt haben. Abgezogen wird lediglich die Pauschale für Krankentagegeld. Damit sind die Rechnung und die Handhabung steuerlich für gesetzlich Versicherte recht einfach. Etwas komplizierter wird es allerdings bei der privaten Krankenversicherung. Der Grund hierfür: Maßgeblich sind die Leistungen und Beiträge in der gesetzlichen Versicherung. Die absetzbaren Beitragsanteile müssen also zunächst einmal recht aufwendig heraus gerechnet werden. Das gilt allerdings nicht für den Basistarif. Dieser entspricht schließlich weitgehend dem Angebot der Krankenkassen.
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Steuerlich absetzbar: Für PKV-Beiträge ist das kompliziert
Insofern bleibt der Gesetzentwurf nicht ohne Kritik. Der Verband der privaten Krankenversicherung spricht von einem „virtuellen“ GKV-Beitrag, der den Finanzämtern gemeldet werden müsste. Das sei – so der Verband – eine Steilvorlage zur Einführung der Bürgerversicherung. Auch die FDP sieht die Gefahr, dass durch diese Maßnahme eine Einheitsversicherung näher rückt. Sie plädiert dafür, dass grundsätzlich alle Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze steuerlich absetzbar würden. Zudem hält sie den Zeitpunkt der steuerlichen Entlastung mit Beginn des Jahres 2010 für zu spät.
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