Krankenversicherung für Azubis: Auf jeden Fall eine Krankenkasse

Krankenversicherung für Azubis: Das ist zu beachten

Wenn wieder neue Azubis in den Unternehmen an den Start gehen, wird sich erneut die Frage stellen: In welcher Krankenversicherung sind sie zu versichern? Müssen sie das selbst tun oder macht das der Betrieb? Können sie in der alten Versicherung bleiben?

Azubis sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Sie müssen Mitglied einer Krankenversicherung sein. Da sie deutlich unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen, können Auszubildende nicht Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden. Das gilt auch für den Fall, dass sie das vorher waren. Sie „landen“ letztlich auf jeden Fall in einer Krankenkasse. Möglicherweise auch als kostenlos Versicherte in der Familienversicherung?

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Krankenversicherung für Azubis: Eigene Beiträge werden fällig

Nein, für Azubis gibt es die Möglichkeit einer Krankenversicherung im Rahmen einer Familienversicherung nicht. Sie müssen sich selbst in einer Krankenkasse versichern und zahlen eigene Beiträge. Diese entsprechen (Stand Juli 2009) 7,9 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Der Arbeitgeber steuert 7,0 Prozent bei. Das ergibt wie bei anderen Arbeitnehmern auch einen Gesamtbeitrag von 14,9 Prozent. Aber in welcher Krankenkasse ist die Krankenversicherung abzuschließen?

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Azubis müssen Krankenversicherung mitteilen

Azubis müssen bei Antritt ihrer Ausbildung dem Ausbildungsbetrieb die Krankenversicherung ihrer Wahl, also eine bestimmte Krankenkasse, nennen. Der Betrieb hat dann die Aufgabe, den Azubi bei der Krankenkasse anzumelden. Das sollte möglichst zeitnah geschehen. Versäumt es der Azubi, dem „Lehrherren“ die Mitteilung über eine bestimmte Krankenversicherung zu machen, dann entscheidet der Ausbildungsbetrieb 14 Tage nach Beginn der Ausbildung selbst über die Krankenkasse des Auszubildenden.

 
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