Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung kann sowohl der Altersvorsorge als auch der Risikovorsorge dienen.

Die klassische „gemischte Lebensversicherung“ kombiniert Altersvorsorge und Hinterbliebenenschutz: Die vereinbarte Versicherungssumme wird zum vertraglich vereinbarten Laufzeitende ausbezahlt (Erlebensfall). Alternativ kann die Versicherungssumme auch in Form einer lebenslangen Rentenzahlung (Leibrente) zur Auszahlung kommen. Stirbt der Versicherte vor Erreichen der Auszahlphase, erhalten die Hinterbliebenen eine Kapitalzahlung (sogenannte Todesfallleistung). Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen der klassischen Kapitallebensversicherung und der ertragsorientierten fondsgebundenen Lebensversicherung.

Die Risikolebensversicherung hingegen leistet nur bei vorzeitigem Tod des Versicherten, nicht aber bei Erreichen des vereinbarten Rentenalters.

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