Schneller zum Eigenheim mit einem Wohn-Riester-Vertrag

Gewusst wie: Manchmal kann sogar ein anderer Riester-Vertrag zum Wohnungsbau eingesetzt werden

Immer mehr Riester-Sparer nutzen das Angebot eines Wohn-Riester-Vertrags. Zu Recht, sagen viele Experten: Dank staatlicher Unterstützung gelingt die Tilgung eines Bau-Darlehens wesentlich früher als sonst. Aber auch andere Riester-Verträge können zur Tilgung herangezogen werden.

Seit 2008 ist Wohn-Riester im Angebot und gewinnt seitdem immer mehr an Beliebtheit. Kein Wunder, denn immer mehr jetzige oder zukünftige Häuslebauer erkennen die Vorteile. Stiftung Warentest errechnete für einen Wohn-Riester-Vertrag einen Einspareffekt von rund 51.000 Euro gegenüber einer ungeförderten Finanzierung. Die Tester gingen dabei von einem Ehepaar mit einem Kind aus, das 200.000 Euro für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie braucht.

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Wohn-Riester bietet zwei Varianten

Wer günstig mit Riester bauen will, hat die Wahl zwischen zwei Modellen. Zum Einen kann er ein spezielles Bau-Darlehen in Anspruch nehmen. Die staatlichen Zulagen fließen in diesem Fall direkt in die Tilgung. Dementsprechend kann der Sparer mit einer niedrigeren Zins- und Tilgungsrate rechnen. Alternativ kann er das Darlehen schneller tilgen, wenn die Rate gleich bleibt.

Zum Anderen kann er aber auch Bausparpläne nutzen, die durch einen Wohn-Riester-Vertrag gefördert werden. In der Ansparphase zahlt er dann einen festen Monatsbetrag ein, der mit einem garantierten Zinssatz verzinst wird. Später erhält er ein günstiges Baudarlehen. Dank Wohn-Riester sinken die regelmäßigen Anspar- bzw. Tilgungsraten.

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Günstig zum eigenen Häuschen – auch mit einem anderen Riester-Vertrag

Wer bereits einen anderen Riester-Vertrag besitzt, aber auch gerne wohnriestern möchte, braucht nicht leer auszugehen. Er kann bestehende Verträge, die in Form einer Versicherung oder eines Fondssparplans abgeschlossen wurden, zum Immobilienkauf einsetzen. Er setzt einfach sein angespartes Kapital in beliebiger Höhe ein – auch wenn es sich dabei nicht um einen Wohn-Riester-Vertrag handelt. Das geht sogar ohne angesparte Mindestsumme.

Dabei gelten dieselben Bedingungen wie bei Wohn-Riester: Es muss sich in jedem Fall um eine selbst bewohnte Immobilie handeln. Außerdem muss sie am Hauptwohnsitz liegen; der darf sich aber auch irgendwo in der Europäischen Union befinden. Daneben sind weitere Bedingungen zu beachten.

Wer sich für Immobilienfinanzierung per Riester interessiert, sollte also in jedem Fall fachmännischen Rat in Anspruch nehmen. Ein Experte kann dem Kunden exakt durchgerechnete Modelle vorlegen, die eine fundierte Entscheidung ermöglichen.

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