Private BU-Versicherung richtig abschließen
Passgenauer Schutz mit dem Einmaleins der privaten BU-Versicherung
Die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos ist der grundlegende Baustein einer jeden tragfähigen Vorsorgeplanung. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) können Verbraucher sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen. Um für den Fall der Fälle optimal abgesichert zu sein, sollten Verbraucher beim Abschluss einer privaten BU-Versicherung einige wichtige Punkte beachten.
Die Statistiken führen drastisch vor Augen, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeit – entgegen der landläufigen Meinung – allgegenwärtig ist: Jeder Fünfte eines Jahrgangs wird demnach berufsunfähig. Das ist bei vielen Bürgern aber noch nicht angekommen. Rund 30 Millionen Erwerbstätige haben keine private BU-Versicherung. Mit Blick auf ihre langfristige Einkommenssicherung spielen sie Russisch Roulette. Denn mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente können sie ihren Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht halten. Diese klaffende Versorgungslücke kann und sollte – unter Berücksichtigung einiger Grundregeln – geschlossen werden.
Möglichst früh private BU-Versicherung abschließen
Dabei besagt eine Regel: Die private BU-Versicherung sollte möglichst früh abgeschlossen werden. Dafür sprechen gleich mehrere Gründe. Erstens macht das Berufsunfähigkeitsrisiko auch vor der Jugend nicht halt. Zweitens haben Berufsanfänger wegen unerfüllter Wartezeiten oftmals keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Drittens sind die Prämien für junge Verbraucher relativ günstig. Da sie weniger Krankheiten mitbringen, kann der Risikobeitragsanteil für sie entsprechend günstig kalkuliert werden. Vor allem droht in jungen Jahren seltener ein Risikozuschlag auf die Prämie oder gar der Ausschluss bestimmter Krankheitsbilder vom Versicherungsschutz.
Aber auch das Endalter ist wichtig. Die BU-Versicherung sollte vertraglich so ausgestaltet sein, dass ein nahtloser Übergang zur gesetzlichen Altersrente gewährleistet ist. Jahrgänge nach 1964 sollten demnach Endalter 67 im privaten BU-Schutz einbinden.
Versorgungslücke kennen für passgenauen Schutz
Um den Berufsunfähigkeitsschutz passgenau auszugestalten, muss im Vorfeld die Höhe der Versorgungslücke ermittelt werden. Sie orientiert sich am gegenwärtigen Netto-Einkommen abzüglich der Einnahmen, die im Falle der Berufsunfähigkeit zur Verfügung stünden. Hierzu zählen Betriebs- und Erwerbsminderungsrenten, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, verwertbares Vermögen sowie die wegfallenden arbeitsbedingten Kosten.
Im Ergebnis steht die Versorgungslücke. Um den Lebensstandard zu halten, sollte sie möglichst ganz geschlossen werden. Bei der Berechnung der Versorgungslücke können Verbraucher auch auf das fachliche Know-how von Maklern zurückgreifen. Sie bieten zudem den Vorteil der produktunabhängigen Beratung und führen Verbraucher durch das Angebotsdickicht der privaten BU-Versicherungen. Darüber hinaus helfen sie bei der Gestaltung der vertraglichen Details.
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Abstrakte Verweisung bietet keinen uneingeschränkten Berufsschutz
Hierbei sollte ein besonderes Augenmerk auf verbraucherfreundliche Bedingungen gelegt werden. Eine gute BU-Versicherung verzichtet auf die „abstrakte Verweisungsklausel“. Diese Klausel sieht den Verweis auf Berufe vor, die theoretisch noch ausgeübt werden könnten. Dass Berufsunfähige möglicherweise keine Anstellung im Verweisungsberuf finden, spielt dabei keine Rolle. Die abstrakte Verweisung bietet also keinen uneingeschränkten Berufsschutz.
Beim Abschluss einer privaten BU-Versicherung stehen noch die Gesundheitsfragen an. Sie sollten mit aller Genauigkeit beantwortet werden. Wer hier relevante Aspekte seiner Krankenvorgeschichte unter den Tisch fallen lässt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Der Versicherer kann in solchen Fällen vom Vertrag zurücktreten.
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