Pri­va­te Krankenversicherung

Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) bie­tet pri­vat­recht­lich orga­ni­sier­ten Ver­si­che­rungs­schutz im Krank­heits­fall. Neben den Kos­ten für medi­zi­nisch not­wen­di­ge Leis­tun­gen über­nimmt die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung je nach Tarif auch Kos­ten für Prä­ven­tiv­maß­nah­men, Hilfs­mit­tel, Zahn­ersatz, kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen, Seh­hil­fen, alter­na­ti­ve Behand­lungs­me­tho­den, Mas­sa­gen, Phy­sio- und Psychotherapien. 

Pri­vat kran­ken­ver­si­chern kann sich grund­sätz­lich jeder Selbst­stän­di­ge, Beam­te und Frei­be­ruf­ler. Arbeit­neh­mern steht die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung offen, wenn ihr Ein­kom­men die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze über­schrei­tet. Dane­ben kön­nen auch Stu­die­ren­de spe­zi­el­le Stu­den­ten­ta­ri­fe in Anspruch nehmen. 

Neben pri­va­ten Kran­ken­voll­ver­si­che­run­gen, die eine voll­wer­ti­ge Alter­na­ti­ve zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) dar­stel­len, bie­tet die PKV auch Ergän­zungs­ver­si­che­run­gen an, mit denen Ver­si­cher­te Leis­tungs­lü­cken der GKV gezielt absi­chern können. 

 Was ist die pri­va­te Krankenversicherung?

Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) sichert Kos­ten ab, die durch Krank­hei­ten oder Unfäl­le bedingt sind. Sie tritt auch bei vor­beu­gen­den und dia­gnos­ti­schen Gesund­heits­maß­nah­men ein. Als Ange­bot pri­va­ter Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten ist die PKV eine Alter­na­ti­ve zur gesetz­li­chen Krankenversicherung. 

Die Pri­vat­ver­si­che­rer betreu­en in Deutsch­land etwa neun Mil­lio­nen Voll­ver­si­cher­te. Außer­dem bestehen über 22 Mil­lio­nen Zusatz­ver­si­che­run­gen. Alle Anbieter 

  • sind privatrechtlich organisiert,
  • übernehmen Kosten für Heilbehandlungen und Unfallfolgen und
  • bieten weitere Leistungen an.

Die pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rer unter­ste­hen der Auf­sicht der BaFin (Bun­des­an­stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). 

Wer kann sich pri­vat versichern?

In Deutsch­land ist jeder ver­pflich­tet, sich kran­ken­zu­ver­si­chern. Der Schutz muss min­des­tens ambu­lan­te und sta­tio­nä­re Heil­be­hand­lun­gen beinhal­ten. Sowohl gesetz­li­che als auch pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen bie­ten die­sen Schutz an. 

In der PKV kön­nen sich Arbeit­neh­mer ver­si­chern, deren Brut­to­jah­res­ein­kom­men die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze über­steigt. Unab­hän­gig vom Ein­kom­men steht die PKV außer­dem Selbst­stän­di­gen, Frei­be­ruf­lern und Beam­ten offen. Ande­re Per­so­nen­grup­pen kön­nen sich zwar nicht voll pri­vat kran­ken­ver­si­chern, jedoch eine pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung beantragen. 

Die wich­tigs­ten Unter­schie­de, Vor- und Nach­tei­le von PKV und GKV

Pri­va­te und gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung unter­schei­den sich in etli­chen Aspek­ten grund­sätz­lich voneinander: 

  • Finanzierung: Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich aus Beiträgen (Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Rentner, freiwillig Versicherte), Zuzahlungen sowie Bundeszuschüssen. Im Unterschied dazu arbeiten private Krankenversicherer nach dem Prinzip der Kapitaldeckung: Aus den Beiträgen bilden sie für jeden Versicherten ein Deckungskapital, das die späteren Leistungen abdeckt. Der Versicherer legt die Sparanteile der Kunden am Kapitalmarkt an.
  • Beiträge: Die Krankenkassen richten die Höhe des Beitrags am Einkommen des Kunden aus; die Tarife in Privatversicherungen orientieren sich an Alter, Gesundheitszustand und vereinbarten Leistungen.
  • Abwicklung: Krankenkassen verwenden Leistungskataloge und rechnen direkt mit den Erbringern der Leistungen ab (Sachleistungsprinzip). Privatpatienten bezahlen vereinbarte Leistungen zunächst selbst und bekommen ihr Geld später erstattet (Kostenerstattungsprinzip).

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen bie­ten – abge­se­hen vom Basis­ta­rif – deut­lich bes­se­re Leis­tun­gen als gesetz­li­che Kas­sen. Die meis­ten PKV-Policen 

  • bieten freie Arzt- und Krankenhauswahl,
  • erstatten auch höhere Arzthonorare,
  • ermöglichen die individuelle Wahl eines passenden Tarifs (zum Beispiel mit Einbettzimmer und Chefarzt im Krankenhaus),
  • erstatten einen großen Teil der Kosten für Zahnersatz,
  • übernehmen Arzneimittelkosten komplett,
  • beteiligen sich stärker an Heil- und Hilfsmitteln als Krankenkassen,
  • ermöglichen es, den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen,
  • bieten vertraglich garantierte Leistungen, die nicht gekürzt werden können,
  • erstatten bei Leistungsfreiheit Beiträge zurück und
  • erlauben das Senken des Beitrags (Selbstbeteiligung oder Leistungsverzicht).

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen haben auch Nach­tei­le gegen­über den Krankenkassen: 

  • Familienmitglieder müssen eigene Beiträge zahlen;
  • Vorerkrankungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehen, führen zu höheren Beiträgen, Leistungsausschlüssen oder zur kompletten Ablehnung;
  • im Alter steigen die Prämien meist deutlich an;
  • volle Beitragspflicht besteht auch bei Krankheit über sechs Wochen sowie während Mutterschafts- und Erziehungszeiten;
  • ein Wechsel des Anbieters bringt oft finanzielle Nachteile mit sich;
  • eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur selten möglich;
  • psychotherapeutische Behandlungen gehören meist nicht zum Standard und
  • häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe werden selten bezahlt.

Wie hoch sind die Beiträge?

In der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung ori­en­tie­ren sich die Prä­mi­en am Ein­tritts­al­ter, Gesund­heits­zu­stand und den gewünsch­ten Leis­tun­gen des Ver­si­cher­ten. Im Lau­fe der Jah­re zie­hen sie oft deut­lich an, ver­ur­sacht vor allem durch stei­gen­de Kos­ten im Gesund­heits­we­sen: Der medi­zi­ni­sche Fort­schritt und die wach­sen­de Lebens­er­war­tung zwin­gen die Ver­si­che­rer dazu, immer mehr Geld aufzuwenden. 

Prä­mi­en­an­he­bun­gen sind aber manch­mal auch haus­ge­macht: Man­che Ver­si­che­rer las­sen Tari­fe aus­lau­fen, indem sie dort kei­ne neu­en Ver­si­cher­ten auf­neh­men. Folg­lich steigt der Anteil älte­rer Ver­si­cher­ter. Das führt zu höhe­ren Aus­ga­ben und damit zu höhe­ren Beiträgen. 

Eine Beson­der­heit bil­det der Basis­ta­rif. Er muss von jedem Unter­neh­men ange­bo­ten wer­den und darf kei­ne Risi­ko­zu­schlä­ge beinhalten. 

Was sind Zusatzversicherungen?

Pri­va­te Ver­si­che­rer bie­ten außer Voll­ver­si­che­run­gen auch Tari­fe zur Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung an. Gesetz­lich Ver­si­cher­te wer­den damit in Teil­be­rei­chen zu Pri­vat­pa­ti­en­ten. Vie­le Kran­ken­kas­sen koope­rie­ren mit Pri­vat­ver­si­che­rern und ver­mit­teln sol­che Zusatzpolicen. 

Mit Zusatz­ver­si­che­run­gen las­sen sich bei­spiels­wei­se Arzt­be­su­che, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te oder Zahn­arzt­be­hand­lun­gen pri­vat absi­chern. Auch Poli­cen für Kran­ken­ta­ge­geld oder Kran­ken­haus­ta­ge­geld kön­nen abge­schlos­sen werden. 

Wel­ten­bumm­ler kön­nen sich mit einer glo­bal gel­ten­den Rei­se- bzw. Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung vor dem Risi­ko hoher Krank­heits­kos­ten schüt­zen. Neben sol­chen Ein­zel­an­ge­bo­ten gibt es auch Kom­bi-Pake­te, die meh­re­re Zusatz­ver­si­che­run­gen bündeln. 

Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung, kurz PKV, bie­tet neben voll­wer­ti­gen Kran­ken­ver­si­che­rungs­ta­ri­fen auch Bei­hil­fe- und Zusatz­ta­ri­fe an. 

Der Abschluss einer pri­va­ten Kran­ken­voll­ver­si­che­rung ist grund­sätz­lich für Beam­te, Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler mög­lich. Arbeit­neh­mer kön­nen hin­ge­gen nur bei Über­schrei­ten der Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze eine pri­va­te Kran­ken­voll­ver­si­che­rung abschließen. 

Je nach Tarif leis­tet die PKV sowohl für medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen als auch für Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men, alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den, kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen, Zahn­ersatz, Psycho- und Phy­sio­the­ra­pien sowie Massagen. 

Pri­va­te Ergän­zungs­ver­si­che­run­gen wie Zahn- oder Kran­ken­haus­zu­satz­po­li­cen bie­ten hin­ge­gen allen gesetz­lich Ver­si­cher­ten die Mög­lich­keit, Leis­tungs­lü­cken der GKV gezielt abzusichern. 

Pri­vat­pa­ti­ent

Im Unter­schied zum Kas­sen­pa­ti­en­ten gehen Pri­vat­pa­ti­en­ten ein unmit­tel­ba­res Ver­trags­ver­hält­nis mit ihrem behan­deln­den Arzt ein. Dabei sind Medi­zi­ner und Pati­ent nicht an den Behand­lungs­rah­men der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) gebun­den, sodass auch höher­wer­ti­ge Leis­tun­gen und Behand­lungs­me­tho­den in Anspruch genom­men wer­den können. 

Die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Leis­tun­gen wie Arzt­ho­no­ra­re oder Heil- und Hilfs­mit­tel stellt der Arzt zunächst dem Pri­vat­pa­ti­en­ten in Rech­nung. Der Arzt ist hier­bei an die Gebüh­ren­ord­nung für Ärz­te (GOÄ) bzw. die Gebüh­ren­ord­nung für Zahn­ärz­te (GOZ) gebun­den. Pri­vat ver­si­cher­te Pati­en­ten beglei­chen ihre Arzt­rech­nun­gen in der Regel direkt und rei­chen die­se anschlie­ßend an ihren pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rer zur Erstat­tung der ver­si­cher­ten Kos­ten weiter. 

Die Leis­tungs­ka­ta­lo­ge aus­ge­wähl­ter Pri­vat­ver­si­che­rer ent­hal­ten, neben dem Anspruch auf freie Arzt- und Kran­ken­haus­wahl und moder­ne Heil- und Hilfs­mit­tel, häu­fig auch Behand­lungs­me­tho­den, die hier­zu­lan­de nicht ver­füg­bar oder im Leis­tungs­ka­ta­log der Kran­ken­kas­sen nicht ent­hal­ten sind. 

Check­lis­te zeigt Vor- und Nach­tei­le einer pri­va­ten Krankenversicherung

Nicht nur Berufs­an­fän­ger ste­hen vor der Fra­ge, wie sie sich am güns­tigs­ten kran­ken­ver­si­chern. Mehr als 130 gesetz­li­che Kas­sen und rund 50 pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rer buh­len um die Gunst der Kun­den. Die Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Kas­sen unter­schei­den sich nur mar­gi­nal. Die pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rer bie­ten in der Regel deut­lich mehr, die soge­nann­te PKV ist aber nicht für jeder­mann geeig­net. Es ist daher hilf­reich, die Vor- und Nach­tei­le in Form einer Check­lis­te gegenüberzustellen. 

Die gesetz­li­chen Vor­ga­ben sind klar: Das Ein­kom­men eines abhän­gig Beschäf­tig­ten muss die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze über­stei­gen, damit er sich pri­vat ver­si­chern darf. Die­se Ein­kom­mens­gren­ze wird in der Regel jähr­lich ange­passt. Hin­ge­gen kom­men Beam­te, Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler – eben­so wie Stu­den­ten – unab­hän­gig von ihrem Ein­kom­men in die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung.

Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung punk­tet ins­be­son­de­re bei den Leistungen

Gene­rell spre­chen ins­be­son­de­re die bes­se­ren Leis­tun­gen für eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung. Dabei spie­len nicht nur die freie Arzt- und Kran­ken­haus­wahl eine Rol­le. Auch wenn es offi­zi­ell nicht gern zuge­ge­ben wird: Es ist ein offe­nes Geheim­nis, dass Pri­vat­pa­ti­en­ten häu­fig schnel­ler einen Arzt­ter­min erhal­ten als Kas­sen­pa­ti­en­ten. Der Grund: Ärz­te kön­nen bei Pri­vat­pa­ti­en­ten mehr abrech­nen als bei Kas­sen­pa­ti­en­ten. Wei­te­rer Vor­teil für Pri­vat­pa­ti­en­ten: Ärz­te ver­schrei­ben Pri­vat­ver­si­cher­ten eher auch alter­na­ti­ve, neue oder hoch­wer­ti­ge­re (und damit teu­re­re) Behand­lun­gen. Doch es gibt nicht nur Vor­tei­le. In nach­ste­hen­den Check­lis­ten stel­len wir die Vor- und Nach­tei­le von Pri­vat­ver­si­che­rung und gesetz­li­cher Kran­ken­kas­se gegenüber. 

Check­lis­te 1: die Vor­tei­le der pri­va­ten Krankenversicherung

Die­se Check­lis­te fasst die wich­tigs­ten Vor­tei­le der PKV zusammen: 

  • Privatversicherer bieten ein deutlich höheres Leistungsniveau.
  • Versicherte können sich ihre Leistungsbausteine individuell zusammenstellen.
  • Die Chefarztbehandlung im Krankenhaus ist in der Regel eingeschlossen.
  • Je nach Tarif sind Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus wählbar.
  • Die PKV leistet auch für hochwertigen, unauffälligen Zahnersatz.
  • Auch Sehhilfen/ Brillen werde in der Regel erstattet.
  • Die PKV erstattet auch alternative Heilmethoden.
  • Rezeptfreie Medikamente können erstattet werden, wenn diese ärztlich verordnet wurden; keine Rezeptgebühr.
  • Leistungsgarantie: Die private Krankenversicherung garantiert die zugesagten Leistungen für die gesamte Vertragszeit. Die GKV kann jederzeit Leistungen kürzen!

Check­lis­te 2: Argu­men­te gegen eine pri­va­te Krankenversicherung

Die­se Check­lis­te fasst zusam­men, was im Ein­zel­fall gegen eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung spre­chen kann: 

  • Kinder sind nicht – wie in der GKV – kostenfrei mitversichert und müssen separat versichert werden.
  • In der PKV steigen die Beiträge im Alter oft deutlich. Durch den Beitritt in jungen Jahren werden jedoch Altersrückstellungen gebildet, die den Beitragsanstieg im Alter abmildern sollen.
  • Kinderbetreuung im Krankheitsfall und Eltern-Kind-Kuren gelten nicht als Standardleistungen.
  • Versicherte müssen für Arzthonorare in Vorlage treten; das Geld wird später zurückerstattet.

Check­lis­te 3 für Beam­te, Ehe­part­ner, unver­hei­ra­te­te Eltern

Unab­hän­gig von den genann­ten Check­lis­ten pro­fi­tie­ren man­che Per­so­nen­grup­pen beson­ders stark von einem der bei­den Kran­ken­ver­si­che­rungs­sys­te­me. Für die­se ist fol­gen­de Check­lis­te nützlich: 

  • Beamte: Für Staatsdiener ist in der Regel die private Krankenversicherung sinnvoll, da die Beihilfe bereits einen großen Teil der Krankheits- bzw. Versicherungskosten übernimmt; der verbleibende Rest kann günstig privat abgesichert werden.
  • Ehepartner: In der GKV können Ehepartner kostenlos mitversichert werden, sofern sie weniger als 375 Euro (400 Euro bei geringfügiger Beschäftigung) verdienen.
  • Eltern ohne Trauschein: Sie können beide Systeme kombinieren. Ist der Hauptverdiener privat und das andere Elternteil gesetzlich versichert, können die Kinder in der GKV beitragsfrei mitversichert werden.

Unab­hän­gig davon, ob jemand als Berufs­an­fän­ger die rich­ti­ge Kran­ken­ver­si­che­rung sucht oder spä­ter wech­seln möch­te: Eine Check­lis­te hilft bei der Ent­schei­dung für das pas­sen­de Ver­si­che­rungs­sys­tem. Ein Wech­sel in die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung soll­te aber reif­lich über­legt und mit erfah­re­nen Bera­tern abge­stimmt sein, da es sich meist um eine Ent­schei­dung für das gan­ze Leben han­delt. Der Wahl des Ver­si­che­rers und pas­sen­den Tarifs kommt hier somit eine beson­ders hohe Bedeu­tung zu. 

Teu­re Tari­fe müs­sen nicht sein: Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung lässt sich an die Ansprü­che anpassen

Jeder möch­te nach neu­es­ten medi­zi­ni­schen Stan­dards ver­sorgt wer­den. Wer dafür auch mehr aus­ge­ben möch­te, wählt eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung. Die Tari­fe hän­gen nicht vom Ein­kom­men ab, son­dern wer­den auf­grund meh­re­rer Fak­to­ren indi­vi­du­ell berech­net. Dar­über hin­aus unter­schei­det sich eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung auch bei den Leis­tun­gen deut­lich von der gesetzlichen. 

Wer im Jahr mehr als 49.900 Euro (Stand: 2011) ver­dient, darf in die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung wech­seln. Beam­ten und Selb­stän­di­gen steht sie immer offen – ein­kom­mens­un­ab­hän­gig. Die indi­vi­du­el­len PKV-Tari­fe berech­nen sich aus dem Alter und dem Gesund­heits­zu­stand. Bis 2013 spielt auch das Geschlecht noch eine Rol­le. Für Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge müs­sen eige­ne Bei­trä­ge bezahlt wer­den. Wer Vor­er­kran­kun­gen hat, muss mit einem Risi­ko­zu­schlag rech­nen. Im Extrem­fall wird der Antrag sogar abge­lehnt; aber auch der Aus­schluss bestimm­ter Krank­hei­ten ist möglich. 

Wor­auf Kun­den beim Ver­trags­ab­schluss ach­ten sollten

Eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung lohnt sich vor allem dann, wenn ihre Vor­tei­le voll aus­ge­schöpft wer­den. Der Kun­de soll­te sich vor Ver­trags­ab­schluss genau über­le­gen, was ihm beson­ders wich­tig ist. Dabei soll­ten nicht nur die Tari­fe, son­dern auch die Leis­tun­gen eine Rol­le spie­len. Eini­ge Anregungen: 

  • Chefarztbehandlung (ist meist Standard in der PKV)
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus (ebenfalls meist Standard)
  • Erstattung von Arztrechnungen mit mindestens dem 3,5-fachen der Gebührenordnung
  • Umfangreicher, möglichst offener Hilfsmittelkatalog (damit Patienten auch zukünftig vom medizinischen Fortschritt profitieren)
  • Möglichst unbegrenzte Erstattung psychotherapeutischer Behandlungen (mindestens 50 Sitzungen pro Jahr sollten es sein)
  • Option auf Höherversicherung während der Vertragslaufzeit (ohne erneute Gesundheitsprüfung)
  • Möglichst kein Ausschluss von Vorerkrankungen (anderenfalls können unkalkulierbare Kosten entstehen)
  • Ausreichender Schutz bei Zahnbehandlungen
  • Gute Absicherung bei Auslandsreisen (Rücktransport, wenn „medizinisch sinnvoll“ – und nicht nur wenn „medizinisch notwendig“)

Was tun, wenn Tari­fe zu teu­er werden?

Sehr gute Leis­tun­gen haben ihren Preis. Wer das Spek­trum einer pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung voll aus­schöp­fen möch­te, muss ent­spre­chend tief in die Tasche grei­fen. Manch­mal ändern sich aber die Lebens­um­stän­de; dann kann es schwie­rig wer­den, teu­re Tari­fe zu bezah­len. Hin­zu kom­men die ohne­hin stei­gen­den Kos­ten des Gesund­heits­we­sens, von denen auch gesetz­lich Ver­si­cher­te nicht ver­schont wer­den. Bei ihnen kann der Staat jeder­zeit Leis­tun­gen ein­schrän­ken, um die Kos­ten zu begren­zen; in der PKV kön­nen Kun­den frei­wil­lig ent­spre­chen­de Ver­ein­ba­run­gen mit ihrem Ver­si­che­rer tref­fen. So ist jeder­zeit ein Wech­sel in güns­ti­ge­re Tari­fe mög­lich. Um eine erneu­te Gesund­heits­prü­fung zu ver­mei­den, soll­te man beim glei­chen Anbie­ter bleiben. 

Sinkt das Brut­to­ein­kom­men unter 49.900 Euro jähr­lich, kön­nen Arbeit­neh­mer auch in die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se zurück­keh­ren. Arbeits­lo­se kom­men auto­ma­tisch zurück, kön­nen aber eine Anwart­schaft auf die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung behal­ten. Ab dem 55. Lebens­jahr besteht aller­dings grund­sätz­lich für kei­nen mehr die Mög­lich­keit, in die gesetz­li­che Kas­se zurückzukehren. 

Der Basis­ta­rif: pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung auf Sparflamme

Seit 2009 gibt es ein wei­te­res Hin­ter­tür­chen für alle, denen die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung zu teu­er wird: der so genann­te Basis­ta­rif. Er ist vor allem eine Opti­on für Kun­den, die hohe Risi­ko­zu­schlä­ge bezah­len oder die kei­nen Aus­schluss von Vor­er­kran­kun­gen möch­ten. Der Bei­trag ent­spricht meist dem Höchst­satz der gesetz­li­chen Kas­sen: 2011 sind das 574,44 Euro. Auch die Leis­tun­gen des Basis­ta­rifs ori­en­tie­ren sich an der gesetz­li­chen Ver­si­che­rung. So dür­fen Pri­vat­ver­si­cher­te sich nicht wun­dern, wenn Zuzah­lun­gen und Pra­xis­ge­büh­ren anfallen. 

Die Ent­schei­dung für oder gegen eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung fällt vie­len schwer. Unab­hän­gi­ge Fach­leu­te hel­fen gern bei dem Ent­schei­dungs­pro­zess. Sie wägen Tari­fe und Leis­tun­gen genau gegen­ein­an­der ab. Auf ihren Rat soll­te kei­ner ver­zich­ten, dem die Erhal­tung sei­ner Gesund­heit am Her­zen (und am Geld­beu­tel) liegt. 

Urteil: Bei fort­ge­setz­tem Betrug kann eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung die Kün­di­gung aussprechen

Eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung kann vom Ver­si­che­rer jeder­zeit aus wich­ti­gem Grund gekün­digt wer­den. Da nützt auch der Hin­weis auf den oft zitier­ten § 206 Absatz 1 VVG nichts: Der dar­in ent­hal­te­ne Kün­di­gungs­schutz bezieht sich vor­ran­gig auf Fäl­le von Bei­trags­rück­stän­den. Das stell­ten die Rich­ter am Ober­lan­des­ge­richt Cel­le in einem Revi­si­ons­ver­fah­ren klar. 

Was für eine Besche­rung: Der Ehe­mann schwer­krank, die Ehe­frau küm­mert sich der­weil um sei­ne pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung – und betrügt die Ver­si­che­rung um meh­re­re Tau­send Euro. Die wie­der­um kün­digt den Ver­trag prompt, als die Sache auf­fliegt. — Da nütz­te dem Ehe­mann hin­ter­her auch sei­ne Argu­men­ta­ti­on nicht mehr, dass er – angeb­lich – vom Trei­ben sei­ner Frau nichts wuss­te. Die Kün­di­gung des Ver­tra­ges durch den Ver­si­che­rer war rech­tens, da ein wich­ti­ger Grund (arg­lis­ti­ge Täu­schung) vor­lag, urteil­ten die Rich­ter (Az.: 8 U 157/10).

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung lässt bei Betrug nicht mit sich spaßen

Der Klä­ger, ein pen­sio­nier­ter Poli­zist, hat­te eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rungabge­schlos­sen. Er erkrank­te an Krebs; sei­ne Frau küm­mer­te sich dar­auf­hin um sei­ne Abrech­nun­gen. Aller­dings nicht ganz im Sin­ne des Geset­zes: Sie fälsch­te ein­ge­reich­te Bele­ge, indem sie auch bei nicht gekauf­ten Medi­ka­men­ten die Prei­se ergänz­te und alle voll abrech­ne­te. Die erschwin­del­ten Beträ­ge sum­mier­ten sich auf fast 4.000 Euro. 

Als die Ver­si­che­rung nach län­ge­rer Zeit Wind von der dreis­ten Mani­pu­la­ti­on bekam, war die Kün­di­gung fast nur noch Form­sa­che. Der Ehe­mann woll­te sich aller­dings damit nicht abfin­den: Er war bereit, den – angeb­lich ohne sein Wis­sen – ent­stan­de­nen Scha­den sofort aus­zu­glei­chen und klag­te auf Rück­nah­me der Kün­di­gung durch die pri­va­te Krankenversicherung. 

Kün­di­gung erfolg­te zu Recht – auch wenn eigent­lich die Frau Schuld war

Der ehe­ma­li­ge Poli­zist hat­te aller­dings die Rech­nung ohne den Wirt gemacht. Weder in der ers­ten Ver­hand­lung noch in der Revi­si­ons­ver­hand­lung lie­ßen die Rich­ter sich von ihm und sei­nen Ein­las­sun­gen über­zeu­gen. Sein Hin­weis auf § 206 Absatz 1 VVG wur­de gekon­tert mit dem zuge­stan­de­nen Recht der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung auf Kün­di­gung gemäß § 314 BGB: Danach kann ein Ver­trag jeder­zeit aus wich­ti­gem Grund gekün­digt werden. 

Die Rich­ter sahen zwar eine beson­de­re Schutz­wür­dig­keit des Klä­gers, der sich gesund­heit­lich in einer sehr schwie­ri­gen Lage befin­de; ein fort­ge­setz­ter Betrug sei aber in kei­nem Fall ent­schuld­bar. Der Klä­ger sei für das Han­deln sei­ner Frau mit­ver­ant­wort­lich, da sie sei­ne Reprä­sen­tan­tin sei. 

Ein klei­ner Trost bleibt dem ehe­ma­li­gen Geset­zes­hü­ter: Ent­ge­gen sei­nen Behaup­tun­gen steht er nach dem Ver­fah­ren näm­lich kei­nes­wegs ohne pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung da. Er kann sich jeder­zeit bei einem Anbie­ter sei­ner Wahl zum Basis­ta­rif ver­si­chern. Dar­auf wie­sen auch die Rich­ter noch ein­mal aus­drück­lich hin. 

So fin­den Sie eine güns­ti­ge pri­va­te Krankenversicherung

Etwa fünf­zig Ver­si­che­run­gen decken den Markt der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) in Deutsch­land ab: von A wie Alli­anz bis Z wie Zurich Kran­ken­ver­si­che­rung. Aus der Viel­zahl der ange­bo­te­nen Tarif­an­ge­bo­te den wirk­lich bes­ten, oder zumin­dest einen güns­ti­gen, Anbie­ter zu fin­den, ist eine ech­te Herausforderung. 

Aus der Viel­zahl der Ver­si­che­run­gen und Tari­fe lässt sich lei­der kei­ne pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung ermit­teln, die für jeden Ver­brau­cher opti­mal ist. Denn in der PKV kann sich Jeder den Leis­tungs­um­fang indi­vi­du­ell zusam­men­stel­len, je nach Lebens­stan­dard und Risi­ko­be­reit­schaft. Das Ange­bot der Ver­si­che­run­gen reicht von ver­schie­de­nen Ambulanz‑, Stationär‑, Zahn- und Kran­ken­ta­ge­geld­leis­tun­gen bis hin zu Tari­fen ohne oder mit hoher Selbst­be­tei­li­gung. Ergeb­nis: Eine beträcht­li­che Zahl mög­li­cher Tarifkombinationen. 

Eine dau­er­haft güns­ti­ge pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung zu fin­den ist …

Um die auf Dau­er bes­te pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung zu fin­den, soll­ten Sie nicht nur auf die aktu­el­len Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge schau­en: Beson­ders wich­tig für eine güns­ti­ge pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung ist die lang­fris­ti­ge Bei­trags­ent­wick­lung. Dau­er­haf­te Bei­trags­sta­bi­li­tät errei­chen Ver­si­che­run­gen nur mit kon­ser­va­ti­ver Pla­nung und aus­ge­wo­ge­ner Kun­den­struk­tur. Als Ver­brau­cher ist es aller­dings sehr auf­wän­dig, die zahl­rei­chen Ver­si­che­run­gen in punk­to Bei­trags­sta­bi­li­tät zu ver­glei­chen. Statt­des­sen kön­nen Sie sich z.B. gegen Gebühr an einen fach­kun­di­gen Hono­rar-/Ver­si­che­rungs­be­ra­ter wen­den – oder (kos­ten­frei) einen unab­hän­gi­gen Ver­si­che­rungs­mak­ler zu Rate ziehen. 

… mit aktu­el­len Tarif- und Bei­trags­rech­nern kein Hexenwerk.

Sowohl Hono­rar­be­ra­ter als auch Ver­si­che­rungs­mak­ler ver­fü­gen über aktu­el­le Tarif-Rech­ner, mit denen Sie gezielt nach Ver­si­che­rern Aus­schau hal­ten kön­nen, die nach­hal­tig güns­ti­ge Bei­trä­ge bie­ten und dabei die von Ihnen gewünsch­ten Leis­tun­gen ein­schlie­ßen. Dies kann zum Bei­spiel ein beson­ders hoch­wer­ti­ger Zahn­ta­rif, das Ein­bett­zim­mer im Kran­ken­haus mit Chef­arzt­be­hand­lung oder auch der Ein­schluss alter­na­ti­ver Heil­ver­fah­ren sein. 

Fazit: Nut­zen Sie die Exper­ti­se fach­kun­di­ger Berater

Unter den zahl­rei­chen Tari­fen gibt es nicht “die bes­te pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung”. Ihre per­sön­li­chen Bedürf­nis­se ent­schei­den dar­über, wel­ches Ange­bot für Sie das rich­ti­ge ist. Nut­zen Sie die Tarif- und Ver­gleichs­rech­ner eines fach­kun­di­gen und lang­jäh­rig erfah­re­nen Bera­ters. (Arti­kel aktua­li­siert am 24.10.2011)