So sorgen Beamte für den Fall einer Dienstunfähigkeit vor
Nicht jeder Beamte genießt bei Dienstunfähigkeit ausreichende Fürsorge von Väterchen Staat
Stellt der Arzt bei einem Beamten eine Dienstunfähigkeit fest, so wird der Beamte meist durch seinen Dienstherrn materiell abgesichert. Das ist jedoch nicht immer der Fall: Oft entstehen beim betroffenen Staatsdiener Deckungslücken, so dass er seinen Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten kann. Deshalb empfiehlt sich eine private Vorsorge.
Eine Dienstunfähigkeit liegt laut § 44 Bundesbeamtengesetz dann vor, wenn der Beamte aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund des besonderen körperlichen Zustandes nicht mehr dauerhaft in der Lage ist, seine dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Auf eine Dienstunfähigkeit kann bereits dann erkannt werden, wenn der Betroffene in einem Zeitraum von einem halben Jahr mindestens drei Monate erkrankt ist und nicht arbeiten kann – allerdings nur, wenn für die sechs Folgemonate keine Besserung zu erwarten ist.
Manche Beamte können bei Dienstunfähigkeit entlassen werden
Bei Dienstunfähigkeit werden Beamte in der Regel in den Ruhestand versetzt. Das setzt – außer einem ärztlichen Gutachten – auch voraus, dass keine anderweitige Verwendung mehr möglich ist.
Allerdings kommen nur Beamte auf Lebenszeit in den Genuss der Versetzung und damit der Pension. Anders sieht es beim Status „ auf Probe“ bzw. „auf Widerruf“ aus: Dann besteht kein gleichwertiger Leistungsanspruch. Statt Versetzung in den Ruhestand werden die Betroffenen aus dem Dienst entlassen. Gleichzeitig werden sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und beziehen dann die dort üblichen Leistungen.
Beamte auf Probe können allerdings ebenfalls in den Ruhestand versetzt werden; das setzt voraus, dass die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist.
Zusätzliche Versicherung ist für jeden Beamten sinnvoll
Unabhängig davon, welchen genauen Status der Staatsdiener hat: Um im Ernstfall den gewohnten Lebensstandard zu bewahren, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.
Beamte auf Lebenszeit haben häufig – in Erwartung eines hohen, sicheren Einkommens – größere finanzielle Verpflichtungen auf sich genommen, zum Beispiel ein Hausbau. Bei einer unerwarteten Dienstunfähigkeit mit entsprechend geringeren Bezügen kann es dann eng werden.
Noch schwieriger ist die Situation für Beamte auf Probe bzw. auf Widerruf. Sie müssen – aufgrund der drohenden Entlassung – mit erheblichen Einschränkungen rechnen und sollten deshalb frühzeitig vorbeugen.
Jüngere Beamte auf Lebenszeit sollten beachten, dass sie erst nach fünf Jahren Dienstzeit einen Anspruch auf Ruhegehalt erwerben. Sinnvoll sind deshalb Policen, die in den ersten fünf Jahren extra hohe Versicherungsleistungen beinhalten.
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Die „Beamtenklausel“ sollte immer drin sein
Beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Staatsdiener genau aufpassen: Die Feststellung der Dienstunfähigkeit bedeutet nicht zwangsläufig, dass er auch versicherungstechnisch „berufsunfähig“ ist. Gute BU-Versicherungen enthalten deshalb eine Klausel, dass Dienstunfähigkeit automatisch gleichgesetzt wird mit Berufsunfähigkeit. Durch diese „Beamtenklausel“ ist der Staatsdiener fein aus dem Schneider: Er erhält private BU-Leistungen ohne weitere ärztliche Untersuchungen.
Zu weiteren Detailfragen beraten auch fachkundige Experten. Sie geben nützliche Tipps und helfen bei der Auswahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung.
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