Unfallversicherung
Die Unfallversicherung sichert eine gesundheitliche Beeinträchtigung infolge eines Unfalls finanziell ab. Zu unterscheiden ist dabei insbesondere zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist im Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Darin wird ausgeführt, wer kraft Gesetz, Satzung oder freiwillig versichert ist. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Berufskrankheiten, beruflichen Unfällen sowie Unfällen auf dem Weg zur und von der Arbeit oder zur Ausbildungsstätte. Versichert sind auch andere Personengruppen, beispielsweise Kindergartenkinder, Schüler und Studenten.
Eine private Unfallversicherung deckt zusätzlich Unfälle ab, die zu Hause oder in der Freizeit passieren. Sie zahlt dem Versicherten Leistungen in vereinbarter Höhe – meist als einmalige Kapitalzahlung. Für den Todesfall können auch Renten- oder Kapitalzahlungen an Hinterbliebene vereinbart werden.
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