Versicherungen für Azubis - Berufsunfähigkeitspolice abschließen?
Versicherungen für Azubis - was ist bei Berufsunfähigkeit?
Welche Versicherungen brauchen eigentlich Auszubildende? Mit Beginn des neuen Lehrjahres im August und im September wird sich für viele Schulabgänger diese Frage wieder stellen.
Demnächst ist es wieder so weit. Tausende Auszubildende werden von der Schul- an die Werkbank wechseln. Mit dem Start ins Berufsleben werden alle eine eigene Krankenversicherung erhalten, da sie als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gelten. Eine Haftpflichtversicherung ist ebenfalls - soweit noch keine abgeschlossen wurde - von Nöten. Es stellt sich zudem die Frage, ob sich die neuen Auszubildenden den Luxus einer Berufsunfähigkeitsversicherung leisten sollten.
Gegen Berufsunfähigkeit während der Ausbildung absichern
Grundsätzlich gilt hier die Empfehlung, vorsichtshalber eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Voraussetzung ist natürlich, dass sich der Azubi - gegebenenfalls unterstützt von den Eltern - diese Versicherung auch leisten kann. Ist das der Fall, dann sollte er allerdings darauf achten, dass die Police gegen Berufsunfähigkeit tatsächlich auch greift, wenn der Auszubildende berufsunfähig wird - und das auch bereits während der Ausbildung. Gerade für Auszubildende werden häufig Versicherungen angeboten, die nur bei völliger Erwerbsunfähigkeit zahlen. Azubis bzw. deren Eltern sollten also genau hinsehen, was sie unterschreiben.
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Bei Berufsunfähigkeitsversicherung „Rente mit 67“ beachten
Sollte die Entscheidung zugunsten einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausgehen, muss zusätzlich die Laufzeit beachtet werden. Auszubildende sind schließlich bekanntlich jung genug, so dass die „Rente mit 67“ voll auf sie durchschlägt. Allerdings haben längst noch nicht alle Versicherungsunternehmen ihre Policen auf die „Rente mit 67“ umgestellt. Damit besteht die Gefahr, dass man einen Vertrag abschließt, der nur bis zum 65. Lebensjahr läuft. Damit entstünde eine Zeit von zwei Jahren, in der der heutige Auszubildende nicht gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit abgesichert ist.
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