Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist Bestandteil der deutschen Sozialversicherung. Neben betrieblicher und privater Altersvorsorge ist sie die bedeutendste der drei Säulen der Alterssicherung. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erhalten Versicherte (bzw. deren Hinterbliebene) Altersrenten, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrenten.
Grundsätzlich ist jeder abhängig Beschäftigte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Für Beamte, Richter und Berufssoldaten besteht Versicherungsfreiheit, da sie eine eigene Versorgung genießen. Personen mit Anspruch auf beamtenähnliche Versorgung und angestellte Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung können sich ebenso wie Selbstständige von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Bei der Berechnung der Beiträge, die paritätisch von Arbeitnehmer und –geber getragen werden, wird das Einkommen des Beschäftigten nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Da die gesetzliche Rentenversicherung keinen ausreichenden Lebensstandard im Alter garantieren kann, fördert der Gesetzgeber zunehmend auch private und betriebliche Altersversorgungen über Steueranreize und Zulagen.
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