Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen

Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Eine Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt den Bau­her­ren vor Scha­den­er­satz­an­sprü­chen Drit­ter, die die­se auf­grund von Schä­den stellen,
die ihnen durch die Ver­let­zung der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht auf der Bau­stel­le des Bau­her­ren ent­stan­den sind. Dabei wer­den sowohl Sach‑, als auch Ver­mö­gens- und Per­so­nen­schä­den abge­deckt. Ein Bau­herr ist dazu ver­pflich­tet, sei­ne Bau­stel­le ord­nungs­ge­mäß abzu­si­chern. Das bedeu­tet, dass es dort bei sach­ge­mä­ßer Nut­zung und Bege­hung nicht zu Unfäl­len kom­men darf. Das schließt nicht nur Schä­den auf der Bau­stel­le ab, son­dern alle Schä­den, die durch das Bau­pro­jekt ent­ste­hen kön­nen. So ist es bei­spiels­wei­se mög­lich, dass ein auf der Bau­stel­le ein­ge­setz­ter Kran oder Bag­ger ein par­ken­des Auto beschä­digt. Auch Schä­den an gelie­he­nen Bau­ma­schi­nen sind abge­deckt, eben­so Schä­den an Pas­san­ten und spie­len­den Kin­dern. Das Schild „Eltern haf­ten für ihre Kin­der“ wird zwar immer an einem Bau­zaun ange­bracht, ist jedoch wir­kungs­los. Ver­letzt sich ein Kind beim Spie­len auf der Bau­stel­le, kann der Bau­herr trotz­dem haft­bar gemacht wer­den. Han­delt es sich dabei um eine rich­tig schlim­me Ver­let­zung, kann das dazu füh­ren, dass der Bau­herr nicht nur Schmer­zens­geld und Gene­sungs­kos­ten bezah­len muss, son­dern im Zwei­fel Inva­li­den­ren­te und zwar für den Rest sei­nes Lebens. Eine Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt den Bau­her­ren vor der­ar­ti­gen Kosten. 

Wer braucht eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Es ist nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, eine Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Tat­säch­lich ist eine Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung meist sogar Bestand­teil einer nor­ma­len Pri­vat- und Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ent­hal­ten, eben­so in der Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die Höhe der Bau­sum­me, bis zu der die Ver­si­che­rung Schä­den abdeckt, ist hier­bei jedoch meist rela­tiv gering. Ist die Bau­sum­me höher, als in den ande­ren Ver­si­che­run­gen ver­ein­bart, soll­te eine zusätz­li­che Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den. Übli­cher­wei­se wird bei Bau­pro­jek­ten die Ver­si­che­rungs­pflicht auf den
Bau­un­ter­neh­mer oder Bau­lei­ter dele­giert. Im Scha­dens­fall haf­tet dann die Ver­si­che­rung die­ser Per­son. Aller­dings ist der Bau­herr immer noch für die Über­wa­chung die­ser Per­son ver­ant­wort­lich. Ent­steht ein Scha­den, der durch ord­nungs­ge­mä­ße Über­wa­chung der dele­gier­ten Per­son hät­te ver­mie­den wer­den kön­nen, ist der Bau­herr zur Haf­tung ver­pflich­tet. Glei­ches gilt für ein­ge­setz­te Koor­di­na­to­ren des Bau­vor­ha­bens. Ein Koor­di­na­tor ist laut Bau­stel­len­ver­ord­nung zwin­gend not­wen­dig, wenn meh­re­re Unter­neh­mer an dem Bau­vor­ha­ben betei­ligt sind. Sei­ne Auf­ga­be ist es, die Ein­hal­tung von Gefahr­gut- und Arbeits­schutz­vor­schrif­ten zu über­wa­chen und zu orga­ni­sie­ren. Die Ver­ant­wor­tung für die Ein­set­zung des Koor­di­na­tors trägt der Bau­herr, wenn er die Auf­ga­be nicht gleich selbst übernimmt. 

Was deckt eine Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung ab?

Eine Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Scha­den­er­satz­an­sprü­che von Drit­ten gegen­über dem Bau­her­ren, wenn die­se durch das Bau­pro­jekt ent­stan­den sind. Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt für jede Art von Scha­den, der dem Geschä­dig­ten ent­stan­den ist, sofern er
die­sen nicht vor­sätz­lich hat ent­ste­hen las­sen. Der Bau­herr hat als Ver­an­las­ser der Gefah­ren­stel­le sowohl eine Verkehrssicherungs‑, als auch eine Sorg­falts­pflicht zu erfül­len. Das bedeu­tet, dass die Bau­stel­le ord­nungs­ge­mäß abge­si­chert ist und auch abseits des Bau­ge­län­des kei­ne Gefahr für Objek­te und Per­so­nen besteht. Rutscht ein Pas­sant bei­spiels­wei­se auf dem Bür­ger­steig vor der Bau­stel­le aus, weil die­ser durch unter­las­se­ne Rei­ni­gung ver­dreckt ist, haf­tet der Bau­herr. Glei­ches gilt, wenn ein Bau­ar­bei­ter irgend­wel­che Bau­ma­te­ria­li­en unsach­ge­mäß lagert und sich dadurch jemand ver­letzt. Eben­so kann ein Sturm auf­zie­hen und Werk­zeu­ge oder Bau­ma­te­ria­li­en umher wir­beln, wodurch par­ken­de Fahr­zeu­ge oder benach­bar­te Grund­stü­cke beschä­digt wer­den. Ein her­un­ter­fal­len­der Zie­gel­stein kann eine gelie­he­ne Maschi­ne beschä­di­gen oder ein Bau­ar­bei­ter stürzt auf­grund man­gel­haf­ter Absi­che­rung vom Gerüst und ver­letzt sich schwer. Auch in die­sen Fällen
über­nimmt die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung die anfal­len­den Scha­den­er­satz­an­sprü­che. Eine Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung regu­liert nicht nur berech­tig­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che, sie schützt den Bau­her­ren auch vor den Kos­ten, die unbe­rech­tigt gefor­der­te Ansprü­che ver­ur­sa­chen. In die­sem Sin­ne agiert die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung als Rechts­schutz­ver­si­che­rung und über­nimmt die Anwalts- und Pro­zess­kos­ten, die dem Ver­si­cher­ten durch die Abwehr der Kla­ge entstehen. 

Wor­auf ist bei Abschluss einer Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu achten?

Bei einer Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung kommt es in der Regel auf den Preis an, da die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen bei den unter­schied­li­chen Ver­si­che­run­gen kaum von­ein­an­der abwei­chen. Für den Preis ist die Höhe der Bau­sum­me ent­schei­dend. Im Regel­fall betra­gen die Kos­ten für eine Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung ein Pro­mil­le der Bau­sum­me. Kos­tet ein Bau­vor­ha­ben also zum Bei­spiel 750.000 Euro, kos­tet die Ver­si­che­rung 750 Euro. Wie bei jeder Art der Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist auch hier die Höhe der Deckungs­sum­me ent­schei­dend. Beson­ders Per­so­nen­schä­den kön­nen schnell Kos­ten in Mil­lio­nen­hö­he nach sich zie­hen, wes­halb die Deckungssumme
min­des­tens drei oder bes­ser fünf Mil­lio­nen Euro betra­gen soll­te. Zusätz­lich soll­te man prü­fen, ob eine Roh­bau­ver­si­che­rung oder eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ent­hal­ten oder zumin­dest güns­tig hin­zu buch­bar ist. Mit die­sen Ver­si­che­run­gen sichert sich der Bau­herr gegen wei­te­re Schä­den am Bau ab. In Kom­bi­na­ti­on mit einer sol­chen Zusatz­ver­si­che­rung ist oft­mals auch eine Ver­si­che­rung für Roh­bau­brän­de enthalten. 

Wie fin­de ich eine gute Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Eine gute Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung fin­det man durch­aus im Inter­net. Es gibt zahl­rei­che Ver­gleichs­por­ta­le, die einem nach Eingabe
der Eck­da­ten des Bau­vor­ha­bens meh­re­re pas­sen­de Ver­si­che­rungs­ta­ri­fe anzei­gen, die sich dann auch zumeist direkt neben ein­an­der ver­glei­chen las­sen, ohne sich durch das Klein­ge­druck­te einer jeden Poli­ce quä­len zu müs­sen. Es kann aber trotz­dem nie­mals scha­den, sich pro­fes­sio­nell bera­ten zu las­sen. Bei den Ver­brau­cher­zen­tra­len kann man, nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung, gegen eine gerin­ge Gebühr ein Gespräch mit einem unab­hän­gi­gen Ver­si­che­rungs­exper­ten füh­ren. Die­ser kennt sich mit ent­spre­chen­den Ver­trä­gen aus und kann einem das für das Vor­ha­ben indi­vi­du­ell bes­te Ange­bot her­aus­su­chen. Alter­na­tiv kann man auch einen Ver­si­che­rungs­be­ra­ter aus dem Bun­des­ver­band der Ver­si­che­rungs­be­ra­ter beauf­tra­gen. Die­ser erhält vom Bau­herrn ein Hono­rar und arbei­tet eben­falls unab­hän­gig, bezieht also kei­ne Cour­ta­ge oder Pro­vi­si­on von einem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, wodurch eine unab­hän­gi­ge Bera­tung gewähr­leis­tet ist. 

Links zu Hilfsangeboten

BVBB Bun­des­ver­band der Ver­si­che­rungs­be­ra­ter e.V.

BdV Bund der Versicherten 

Vzbv Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band e.V.