Bauherrenhaftpflichtversicherung
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die diese aufgrund von Schäden stellen,
die ihnen durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle des Bauherren entstanden sind. Dabei werden sowohl Sach‑, als auch Vermögens- und Personenschäden abgedeckt. Ein Bauherr ist dazu verpflichtet, seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern. Das bedeutet, dass es dort bei sachgemäßer Nutzung und Begehung nicht zu Unfällen kommen darf. Das schließt nicht nur Schäden auf der Baustelle ab, sondern alle Schäden, die durch das Bauprojekt entstehen können. So ist es beispielsweise möglich, dass ein auf der Baustelle eingesetzter Kran oder Bagger ein parkendes Auto beschädigt. Auch Schäden an geliehenen Baumaschinen sind abgedeckt, ebenso Schäden an Passanten und spielenden Kindern. Das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ wird zwar immer an einem Bauzaun angebracht, ist jedoch wirkungslos. Verletzt sich ein Kind beim Spielen auf der Baustelle, kann der Bauherr trotzdem haftbar gemacht werden. Handelt es sich dabei um eine richtig schlimme Verletzung, kann das dazu führen, dass der Bauherr nicht nur Schmerzensgeld und Genesungskosten bezahlen muss, sondern im Zweifel Invalidenrente und zwar für den Rest seines Lebens. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren vor derartigen Kosten.
Wer braucht eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Tatsächlich ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung meist sogar Bestandteil einer normalen Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung enthalten, ebenso in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die Höhe der Bausumme, bis zu der die Versicherung Schäden abdeckt, ist hierbei jedoch meist relativ gering. Ist die Bausumme höher, als in den anderen Versicherungen vereinbart, sollte eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Üblicherweise wird bei Bauprojekten die Versicherungspflicht auf den
Bauunternehmer oder Bauleiter delegiert. Im Schadensfall haftet dann die Versicherung dieser Person. Allerdings ist der Bauherr immer noch für die Überwachung dieser Person verantwortlich. Entsteht ein Schaden, der durch ordnungsgemäße Überwachung der delegierten Person hätte vermieden werden können, ist der Bauherr zur Haftung verpflichtet. Gleiches gilt für eingesetzte Koordinatoren des Bauvorhabens. Ein Koordinator ist laut Baustellenverordnung zwingend notwendig, wenn mehrere Unternehmer an dem Bauvorhaben beteiligt sind. Seine Aufgabe ist es, die Einhaltung von Gefahrgut- und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen und zu organisieren. Die Verantwortung für die Einsetzung des Koordinators trägt der Bauherr, wenn er die Aufgabe nicht gleich selbst übernimmt.
Was deckt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab?
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt die Schadenersatzansprüche von Dritten gegenüber dem Bauherren, wenn diese durch das Bauprojekt entstanden sind. Der Versicherungsschutz gilt für jede Art von Schaden, der dem Geschädigten entstanden ist, sofern er
diesen nicht vorsätzlich hat entstehen lassen. Der Bauherr hat als Veranlasser der Gefahrenstelle sowohl eine Verkehrssicherungs‑, als auch eine Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Das bedeutet, dass die Baustelle ordnungsgemäß abgesichert ist und auch abseits des Baugeländes keine Gefahr für Objekte und Personen besteht. Rutscht ein Passant beispielsweise auf dem Bürgersteig vor der Baustelle aus, weil dieser durch unterlassene Reinigung verdreckt ist, haftet der Bauherr. Gleiches gilt, wenn ein Bauarbeiter irgendwelche Baumaterialien unsachgemäß lagert und sich dadurch jemand verletzt. Ebenso kann ein Sturm aufziehen und Werkzeuge oder Baumaterialien umher wirbeln, wodurch parkende Fahrzeuge oder benachbarte Grundstücke beschädigt werden. Ein herunterfallender Ziegelstein kann eine geliehene Maschine beschädigen oder ein Bauarbeiter stürzt aufgrund mangelhafter Absicherung vom Gerüst und verletzt sich schwer. Auch in diesen Fällen
übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung die anfallenden Schadenersatzansprüche. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung reguliert nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüche, sie schützt den Bauherren auch vor den Kosten, die unberechtigt geforderte Ansprüche verursachen. In diesem Sinne agiert die Bauherrenhaftpflichtversicherung als Rechtsschutzversicherung und übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten, die dem Versicherten durch die Abwehr der Klage entstehen.
Worauf ist bei Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung zu achten?
Bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt es in der Regel auf den Preis an, da die Versicherungsbedingungen bei den unterschiedlichen Versicherungen kaum voneinander abweichen. Für den Preis ist die Höhe der Bausumme entscheidend. Im Regelfall betragen die Kosten für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ein Promille der Bausumme. Kostet ein Bauvorhaben also zum Beispiel 750.000 Euro, kostet die Versicherung 750 Euro. Wie bei jeder Art der Haftpflichtversicherung ist auch hier die Höhe der Deckungssumme entscheidend. Besonders Personenschäden können schnell Kosten in Millionenhöhe nach sich ziehen, weshalb die Deckungssumme
mindestens drei oder besser fünf Millionen Euro betragen sollte. Zusätzlich sollte man prüfen, ob eine Rohbauversicherung oder eine Bauleistungsversicherung enthalten oder zumindest günstig hinzu buchbar ist. Mit diesen Versicherungen sichert sich der Bauherr gegen weitere Schäden am Bau ab. In Kombination mit einer solchen Zusatzversicherung ist oftmals auch eine Versicherung für Rohbaubrände enthalten.
Wie finde ich eine gute Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Eine gute Bauherrenhaftpflichtversicherung findet man durchaus im Internet. Es gibt zahlreiche Vergleichsportale, die einem nach Eingabe
der Eckdaten des Bauvorhabens mehrere passende Versicherungstarife anzeigen, die sich dann auch zumeist direkt neben einander vergleichen lassen, ohne sich durch das Kleingedruckte einer jeden Police quälen zu müssen. Es kann aber trotzdem niemals schaden, sich professionell beraten zu lassen. Bei den Verbraucherzentralen kann man, nach vorheriger Terminvereinbarung, gegen eine geringe Gebühr ein Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsexperten führen. Dieser kennt sich mit entsprechenden Verträgen aus und kann einem das für das Vorhaben individuell beste Angebot heraussuchen. Alternativ kann man auch einen Versicherungsberater aus dem Bundesverband der Versicherungsberater beauftragen. Dieser erhält vom Bauherrn ein Honorar und arbeitet ebenfalls unabhängig, bezieht also keine Courtage oder Provision von einem Versicherungsunternehmen, wodurch eine unabhängige Beratung gewährleistet ist.
Links zu Hilfsangeboten
BVBB Bundesverband der Versicherungsberater e.V.
BdV Bund der Versicherten
Vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.